In Feuchttuchverpackung verstecktes Bargeld (Foto: Zoll)
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Dortmund. Die Beamten der Kontrolleinheit Reise des Hauptzollamts Dortmund stellten am 19. und 22. November bei Ausreisekontrollen, die teilweise gemeinsam mit der Steuerfahndung stattfanden, insgesamt 98.777,52 Euro bei vier Reisenden fest. 55.635 Euro davon wurden im Rahmen von Clearingverfahren wegen des Verdachts auf Geldwäsche sichergestellt.

Eine der kontrollierten Reisenden, eine 67-jährige montenegrinische Staatsangehörige, führte insgesamt 25.550 Euro mit sich, 11.000 Euro davon versteckte sie in einer Verpackung von Feuchttüchern in ihrer Handtasche.

Da von den vier Reisenden, die jeweils über 10.000 Euro mit sich führten, keine schriftliche Anmeldung der Barmittel erfolgte, wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Ordnungswidrigkeiten können jeweils mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.

Hintergrund

Mitführende, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus Deutschland ausreisen, müssen diesen Betrag beim Zoll schriftlich anmelden.

Für die Anmeldung müssen Sie den Vordruck “Anmeldung von Barmitteln” (Vordruck 040000 – deutsche Fassung (Zusatzblatt 040050) – oder Vordruck 040001 – englische Fassung (Zusatzblatt 040051)) verwenden. Sie können den Vordruck elektronisch oder handschriftlich ausfüllen. Bitte achten Sie darauf, dass das Exemplar unterschrieben ist, wenn Sie dieses der Zollstelle vorlegen. Sie können eine amtliche Kopie anfordern.

Achten Sie beim Grenzübertritt auf die Hinweisschilder vor Ort und fragen Sie nach den Schaltern, bei denen Sie die Anmeldung abgeben können.

Sie haben die Pflicht, die Barmittelanmeldeerklärung unaufgefordert abzugeben, auch wenn Sie von Zollbediensteten nicht angehalten und nach mitgeführten Barmitteln gefragt werden. (ots)

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