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Xanten. Anpassung an gesetzliche Vorgaben

Die Aufrechterhaltung des Besuchsrechts ist für diee Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen besonders wichtig. Mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erfahren die Besucherregeln im Sankt Josef-Hospital Xanten allerdings eine Anpassung an die gesetzlichen Vorgaben.

Maßgeblich für den Besuch von Patientinnen und Patienten ist das Vorhandensein eines negativen Corona-Testnachweises, dies gilt nun auch für Geimpfte und Genesene und entspricht damit der sogenannten 3G plus-Regel. Der Test ist mit einem gültigen Ausweisdokument vorzulegen und kann in den bekannten Testzentren durchgeführt werden. Ein PCR-Test darf dabei nicht älter als 48, ein Antigen-Test nicht älter als 24 Stunden sein.

Die strengen AHAL-Hygieneregeln bleiben zum Schutz der Patientinnen und Patienten, deren Angehörigen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterhin uneingeschränkt bestehen, insbesondere das Tragen einer FFP2 Maske während des gesamten Aufenthaltes im Krankenhaus.

Auch die Besuchzeiten von Montag bis Sonntag von maximal 60 Minuten Dauer in der Zeit von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr für einen Besucher bleiben erhalten. „Wir rufen alle Besucher unseres Hauses auf, uns bei den gemeinsamen Maßnahmen zum Infektionsschutz in unserem Haus zu unterstützen“, heißt es in einer Pressemeldung des Sankt Josef-Hospitals.

Die neuen Regelungen wurden auf der Internetseite des Hauses aktualisiert und können dort detailliert abgerufen werden – www.sankt-josef-hospital.de.

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