Bürgermeister Peter Hinze mit Regina Pommerin (Koordinatorin Fuß- und Radverkehrskonzept) und Hanna Kirchner (Klimaschutzmanagerin) an der neuen Fahrradstraße (Foto: privat)
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Emmerich am Rhein. Im Rahmen des Fuß- und Radwegekonzept der Stadt Emmerich am Rhein sind jetzt sowohl die Burgstraße als auch die Wallstraße als neue Fahrradstraße ausgewiesen. Damit gibt es ab sofort für Radfahrerinnen und Radfahrer zwischen Löwentor und Geistmarkt eine Alternativroute zur viel befahrenen L7. Zu erkennen ist der Bereich an den markanten blau-weißen Schildern mit der Aufschrift „Fahrradstraße“, die vor wenigen Tagen installiert worden sind. Bürgermeister Peter Hinze ist überzeugt von der Maßnahme: “Wir haben uns auf den Weg gemacht, fahrradfreundliche Stadt zu werden. Mit einer solchen Maßnahme zeigen wir, dass uns das ernst ist. Auf Burgstraße und Wallstraße geben künftig die Radfahrer das Tempo vor. Der Autofahrer ist hier eigentlich nur noch geduldeter Gast.”

Fahrradstraßen gewähren dem Radverkehr diverse Vorrechte. Autofahrer müssen sich unterordnen. Radlerinnen und Radlern soll so das Leben und speziell das Vorankommen erleichtert werden. Für Emmerich am Rhein ist die Verbindung Burgstraße/Wallstraße die erste echte Fahrradstraße.

Was bedeutet das für Radfahrer und den Kfz-Verkehr? Und welche Regeln gelten nun?

Angeordnet wurde eine Fahrradstraße mit Zusatzzeichen (“Anlieger frei”). Damit können zwar alle Kraftfahrzeuge die Straßen ebenfalls benutzen, müssen sich jedoch dem Radverkehr unterordnen. Denn es gilt:

·        Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen in Fahrradstraßen ausdrücklich nebeneinander fahren, in beliebig hoher Zahl und sofern sie den entgegenkommenden Verkehr nicht behindern.
·        Es gilt maximal Tempo 30 km/h für Autofahrer, ohne Fahrradfahrer zu gefährden oder zu bedrängen.
·        Das Überholen von Fahrrädern ist nur dann erlaubt, wenn ein Abstand von 1,5 Metern zu den Radfahrenden beim Überholvorgang eingehalten werden kann.
·        Parken entlang der Fahrradstraße ist in den gekennzeichneten Flächen oder auf Angrenzenden Parkplätzen weiterhin erlaubt.

In Verbindung mit der Fahrradstraße darf die Wallstraße vom „Großer Löwe“ kommend künftig nicht mehr mit dem Auto befahren werden. Allerdings dürfen Kfz-Fahrzeuge, die zum Beispiel vom ortsansässigen Getränkemarkt kommen, über die Wallstraße in Richtung Pesthof fahren („Unechte Einbahnstraße“). Gleiches gilt an der Ecke Agnetenstraße/Wallstraße. Dort wurden die Absperrungen entfernt, um den Fahrrädern eine problemlose Durchfahrt zu ermöglichen. Autos ist die Einfahrt von der Agnetenstraße in die Wallstraße allerdings nicht gestattet. Dieser Teil der Wallstraße kann künftig nur vom Pesthof aus erfolgen. Autofahrern, die sich nicht an die Regeln der Fahrradstraße halten, müssen mit Bußgeldern rechnen. Auf der städtischen Internetseite hat die Stadt auch ein Erklärvideo zur Fahrradstraße veröffentlicht.

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