v.l. Johanna Neuking (Privatkundenberaterin) und Nina Alker (Leiterin Vertriebsunterstützung) freuen sich über die große Zahl an Zustimmungen (Foto: privat)
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Oberhausen. Die Frist zur Erteilung der Zustimmung läuft am 31.12.2021 ab

Ende Oktober hat die Stadtsparkasse Oberhausen ihre rund 100.000 Privatkundinnen und -kunden über die Auswirkungen eines Urteils des Bundesgerichtshofes gegen die Postbank und die damit verbundene Notwendigkeit einer Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und weiteren Bedingungen informiert.

Dem Aufruf der Sparkasse sind bis dato über 80.000 Kundinnen und Kunden gefolgt

„Wir freuen uns sehr über die überwältigende Zahl an Zustimmungserklärungen, die uns in den letzten Wochen erreicht haben. Hierfür möchten wir uns sehr herzlich bei allen Kundinnen und Kunden bedanken, die uns – neben der rechtlichen Erfordernis – hiermit auch ihre Verbundenheit gegenüber der Sparkasse ausdrücken“, so Oliver Mebus, Vorstandsvorsitzender der Stadtsparkasse Oberhausen. „Doch wir haben unser Ziel noch nicht erreicht. Bis zum Jahresende streben wir von allen unseren Kundinnen und Kunden eine Zustimmungserklärung an. Diese ist für die Fortführung der Geschäftsverbindung mit der Sparkasse zwingend erforderlich. Wir bitte daher alle Kundinnen und Kunden, die dies noch nicht getan haben, uns ihre Zustimmung zeitnah zu erteilen“.

Um die Bedeutung und Dringlichkeit hervorzuheben finden sich ab sofort in allen Filialen mehrsprachige Thekenaufsteller mit Hinweisen auf die zwingende Zustimmungserklärung. Daneben wird die Kundenansprache im Online-Banking und im Selbstbedienungsbereich (Geldautomaten und Überweisungsterminals bzw. Kontoauszugsdrucker) ausgeweitet.

„Sollte eine Kundin oder ein Kunde bereits zugestimmt haben und erneut einen Hinweis auf die Zustimmungserfordernis erhalten, bitten wir schon jetzt vorsorglich um Entschuldigung. Aufgrund der Vielzahl der Ansprachewege und der Nutzung einer großen Vielfalt an technischen Möglichkeiten können wir dies leider nicht in jedem Fall ausschließen“, hebt Thomas Gäng, Vorstandsmitglied der Stadtsparkasse, hervor. „Ich schließe mich dem Appell von Herrn Mebus an: Die Zeit wird langsam knapp, um die notwendige Zustimmung zu erteilen. Unsere Beraterinnen und Berater in den Filialen und im KundenServiceCenter stehen gerne für alle Fragen rund um die Thematik zur Verfügung. Sie klären gerne über die rechtlichen Hintergründe auf und helfen dabei, Unsicherheiten zu beseitigen.“

Die Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und weiteren Vertragswerken ist bis zum Jahresende über all unsere Kommunikationswege – online über unsere Internet-Filiale oder unsere App, telefonisch in unserem KundenServiceCenter unter 0208 834-1495 oder persönlich in jeder Filiale – möglich.

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