( © Stadt Viersen)
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Viersen. Eine Gemeinschaftsaktion des Allgemeinen Krankenhauses (AKH) und der Stadt Viersen bietet an 3 Tagen in der Vorweihnachtswoche die Möglichkeit, sich im Foyer des Stadthauses am Rathausmarkt gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. Von Montag, 20. Dezember, bis Mittwoch, 22. Dezember 2021, jeweils von 16 bis 19 Uhr, können Impfwillige ab 15 Jahren dort eine Erst-, Zweit-, oder Booster-Impfung bekommen. Die Termine werden über ein Online-Buchungssystem vergeben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der telefonischen Terminvereinbarung.

„Impfen ist das Gebot der Stunde, deshalb bieten wir in Zusammenarbeit mit dem AKH Viersen allen Viersenerinnen und Viersenern diese zusätzliche Möglichkeit, ihren Impfschutz zu erlangen oder aufzufrischen“, sagt Bürgermeisterin Sabine Anemüller. Voraussetzung für die Teilnahme an der Impfaktion ist die Terminbuchung über die Online-Terminvergabe der Stadt Viersen.

Das Buchungsportal unter https://tevis.krzn.de/tevisweb503/select2?md=19 wird am Donnerstag, 16. Dezember, um 8:30 Uhr freigeschaltet. Personen, die nicht über einen Internet-Zugang verfügen, können unter der Telefonnummer 02162 101-6868 zu diesen Zeiten telefonisch einen Impftermin vereinbaren: Donnerstag, 16. Dezember 2021, 8:30 Uhr bis 16 Uhr und Freitag, 17. Dezember 2021, 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr.

Verimpft werden die Vakzine der Hersteller Biontech/Pfizer und Moderna. Dabei erfolgt die Verabreichung nach Verfügbarkeit, eine freie Auswahl besteht nicht. Gemäß der Empfehlung der Ständigen Impfkommission erhalten alle Personen unter 30 Jahren sowie Schwangere den Impfstoff von Biontech/Pfizer.

Zum Impftermin mitzubringen sind der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen des Robert-Koch-Instituts (RKI) (Download-Link: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Einwilligung-de.pdf), der Personalausweis und gegebenenfalls Nachweise vorheriger Corona-Schutzimpfungen. Das RKI-Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff steht hier zum Download bereit: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Aufklaerungsbogen-de.pdf. Beide Formulare in leichter Sprache sowie in verschiedenen Fremdsprachen bietet das RKI hier zum Download an: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html.

Eine Booster- oder Dritt-Impfung ist für jeden auch schon nach 4 oder 5 Monaten möglich, gemäß den aktuellen Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Landesregierung in Einzelfällen auch schon 4 Wochen nach Erhalt der Zweitimpfung, wenn es sich um besonders immungeschwächte Personen handelt.

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