An einigen Stellen in Krefeld ist es verboten, Pyrotechnik zu zünden (Foto: Heiko Stein / Pixabay)
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Krefeld. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass zum Jahreswechsel für bestimmte Straßen und Plätze in Krefeld eine Maskenpflicht sowie ein komplettes Verbot der Verwendung von Pyrotechnik gilt. Diese sind auf einer Karte im Krefelder Geoportal unter https://geoportal-niederrhein.de/krefeld/silvester abgebildet. Die Karte kann sowohl vom Computer, als auch auf mobilen Endgeräten aufgerufen werden. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass sich größere Menschenansammlungen bilden und sich dort das Coronavirus weiterverbreitet. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Stadt erstellt und in einem Sonderamtsblatt veröffentlicht, das auf www.krefeld.de/amtsblatt zu finden ist. Sie ergänzt die bundesweite Regelung, dass pyrotechnische Gegenstände rund um den Jahreswechsel nicht verkauft werden dürfen.

Appell: Bitte auf das Abbrennen von Pyrotechnik verzichten

Die Stadtverwaltung appelliert an die Bürger, in der Silvesternacht auf das Abbrennen von Pyrotechnik zu verzichten, um die Ausbreitung der Pandemie zu verhindern. Wer noch Feuerwerkskörper besitze, solle diese zum Jahreswechsel nicht verwenden. Die Kommunen waren von Bund und Land aufgefordert, näher zu bestimmende Plätze und Straßen zu definieren, auf denen größere Gruppenbildungen erwartet werden und folglich ein Verbot der Verwendung von Pyrotechnik ausgesprochen werden muss.

Das erweiterte Gebot der Maskenpflicht (mindestens medizinische Maske) und das generelle Verbot des Mitführens und des Verwendens von Pyrotechnik gilt in Krefeld für die Bereiche südliche Innenstadt mit Ostwall, Südwall, Südstraße, Lewerentzstraße, Tannenstraße und Lindenstraße, für den Schinkenplatz mit Umgebung, für Seidenstraße, Schwertstraße und Dießemer Straße, für den Hauptbahnhof inklusive südlicher Bereich, für Ostwall und Rheinstraße, für Theaterplatz und Friedrichsplatz, rund um das Bleichpfad-Hochhaus, für den Stadtpark Fischeln, die Grünfläche um das MSM-Gymnasium und rund um das Rathaus Fischeln, für die Werkstättenstraße und Hochfelder Straße, für den Danziger Platz, für Dieselstraße und Bückerfeldstraße, für den Hülser Markt, für den Festplatz Traar und den Sprödentalplatz und angrenzende öffentlich begehbare Grün- und Freiflächen.

Regelungen gelten im Zeitraum vom 31. Dezember, 18 Uhr, bis zum 1. Januar, 6 Uhr

Die nun veröffentlichten Regelungen gelten im Zeitraum vom 31. Dezember, 18 Uhr, bis zum 1. Januar, 6 Uhr. Die konkreten Plätze und Straßen hat die Stadtverwaltung Krefeld mithilfe der Polizei festgelegt. Die Polizei hat ihre Einsatzstatistiken der vergangenen Jahre ausgewertet und auf diese Weise festgestellt, wo es zum Jahreswechsel nachts zu größeren Menschenansammlungen beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern gekommen war.

Ergänzend zum Verbot für die speziellen Plätze und Straßen weist die Verwaltung darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände auch in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkshäusern nicht gestattet ist. Auch in einem Umkreis von rund 150 Metern um den Krefelder Zoo gilt das Verbot. Hier soll das Feuerwerksverbot zum Schutz der im Zoo lebenden Wildtiere beitragen. Zudem ist das Inverkehrbringen und Steigenlassen von Himmelslaternen und ähnlichen Flugkörpern untersagt.

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