Grafik 1, die die Grenzen der Ansammlungsverbotszonen aufzeigt. Sie sind identisch mit den Gebieten, in denen bereits ein Böllerverbot verfügt wurde (Grafik: © Stadt Dortmund)
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Dortmund. In Sachen Coronavirus lässt sich für Dortmund folgendes Update geben: Der auf Basis der gestrigen Meldungen vom RKI errechnete Inzidenz-Wert beträgt für Dortmund 187,1. Die weiteren Werte: Gestern sind 210 positive Testergebnisse hinzugekommen. Von den 210 Neuinfektionen sind 67 Fälle 39 Familien zuzuordnen.

Seit dem ersten Auftreten der Erkrankung in Dortmund liegen insgesamt 46.837 positive Tests vor. 43.920 Menschen gelten als genesen. Aktuell sind 2.468 Menschen in Dortmund mit dem Virus infiziert. Es befinden sich 2.218 Menschen in Quarantäne.

Zurzeit werden in Dortmund 71 Corona-Patient*innen stationär behandelt, darunter 18 Patient*innen intensivmedizinisch, acht davon mit Beatmung.

Leider wurde dem Gesundheitsamt ein weiterer Todesfall gemeldet: Es handelt sich um einen 60-jährigen Mann, der am 28. Dezember 2021 ursächlich an COVID-19 verstorben ist.

In Dortmund starben damit bislang 325 Menschen ursächlich an COVID-19, weitere 124 mit Corona infizierte Patient*innen verstarben aufgrund anderer Ursachen.

Vollständig geimpft sind in Dortmund bislang 454.426 Menschen. Es wurden 228.200 Auffrischungsimpfungen verabreicht. Die Zahl der Gesamtimpfungen beträgt 1.115.720.

Allgemeiner Hinweis:

Während der Weihnachtsfeiertage und in der Zeit bis ins neue Jahr hinein ist bei der Einschätzung der Fallzahlen zu beachten, dass mit einer geringeren Test- und Meldeaktivität zu rechnen ist. Die ausgewiesenen Daten könnten folglich nur ein unvollständiges Bild der epidemiologischen Lage ergeben. Dieser Hinweis des RKI gilt bundesweit und damit auch für Dortmund.

Neue Coronaschutzverordnung und Allgemeinverfügung

Grafik 2, die die Grenzen der Ansammlungsverbotszonen aufzeigt. Sie sind identisch mit den Gebieten, in denen bereits ein Böllerverbot verfügt wurde (Grafik: © Stadt Dortmund)

Seit heute Morgen 0:00 Uhr gilt eine kurzfristig vom Land NRW erlassene Neufassung der Coronaschutzverordnung. Sie ermöglicht unter anderem den Kommunen eigene Ansammlungsverbote in der Silvesternacht zu bestimmen.

Die Stadt Dortmund hat davon Gebrauch gemacht und verfügt ein Ansammlungsverbot für die drei bereits bekannten Zonen, in denen ein Verbot für das Verwenden von Böllern und Feuerwerkskörpern gilt. Das Ansammlungsverbot gilt Silvester von 20 Uhr bis 2 Uhr am Neujahrsmorgen. Das bedeutet, dass sich in den drei Zonen nur einzelne Personen aufhalten. Bereits 2 Personen, die näher als 1,5 Meter zueinander beisammen stehen, gelten als Ansammlung. Kinder bis einschließlich 13 Jahre sind davon ausgenommen. Auch unterstützungsbedürftige Personen dürfen sich mit einer Begleitperson in den Zonen bewegen.

Polizei und Ordnungsamt werden die Verbotszonen gemeinsam kontrollieren, die Menschen aufklären und Gruppen dazu bewegen, die Zonen zu verlassen. Wer sich den Verboten widersetzt, muss mit einem Bußgeld von 250 Euro rechnen. Dies gilt sowohl für den Verstoß gegen das Verwendungsverbot von Feuerwerkskörpern, als auch beim Verstoß gegen das Ansammlungsverbot.

Grafik 3, die die Grenzen der Ansammlungsverbotszonen aufzeigt. Sie sind identisch mit den Gebieten, in denen bereits ein Böllerverbot verfügt wurde (Grafik: © Stadt Dortmund)

Allerdings geht die Stadt Dortmund davon aus, dass die große Mehrheit der Dortmunder*innen sich der Lage bewusst ist und sich an die Vorsichtsmaßnahmen, die dem Schutze aller dienen, halten wird.

Polizei und Ordnungsamt werden jedoch nicht nur in den Verbotszonen kontrollieren. Mit Kontrollen muss am Silvesterabend und in der Nacht in ganz Dortmund gerechnet werden.

Für den Rest des Stadtgebietes gelten die Kontaktbeschränkungen und Regeln, die bereits zuvor in Kraft waren: Nicht immunisierte Personen dürfen sich nur innerhalb des eigenen Hausstandes oder mit maximal zwei weiteren Personen treffen. Geimpfte und Genesene dürfen sich nur noch mit maximal zehn Menschen treffen. Wenn nicht immunisierte Personen an Zusammenkünften teilnehmen, gelten automatisch für die ganze Gruppe die Regeln für nicht Immunisierte.

Ergänzungshinweis:

Die Allgemeinverfügung wird im Laufe des Donnerstags in einer Sonderausgabe der „Dortmunder Bekanntmachungen (DoBeKa)“ auf dortmund.de veröffentlicht: https://www.dortmund.de/de/rathaus_und_buergerservice/publikationen/bekanntmachungen_amtsblatt/index.html

Weitere Informationen oder nähere Details können in der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes nachgelesen werden und zeitnah auch in der Allgemeinverfügung der Stadt Dortmund.

Weitere Corona-Informationen online

  • Antworten rund um Corona und die Situation in Dortmund: dortmund.de/corona
  • Übersicht, welche betrieblichen Angebote zulässig sind und welche Betriebe öffnen dürfen: dortmund.de/corona-gewerbe
  • Überblick zu den Schnellteststellen in Dortmund inklusive mehrsprachiger Hinweise zu Regelungen im Falle eines positiven Schnelltests: dortmund.de/corona-schnelltest
  • Die nächsten Termine des Impfbusses: dortmund.de/corona-impfung
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