Symbolfoto (Foto: Quelle Pixabay.com)
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Goch. In der Nacht von Freitag auf Samstag (14. – 15.1.22) hat das Ordnungsamt der Stadt Goch mit Unterstützung der Polizei die Einhaltung der Coronaschutzmaßnahmen in Gocher Gastronomiebetrieben kontrolliert.

Der Betreiber einer Bar in der Innenstadt muss in der Folge mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Ihm wird vorgeworfen, die Einhaltung der vorgeschriebenen Maßnahmen wie Kontrolle des Impfstatus seiner Gäste, Kontrolle einer möglichen Testpflicht oder auch die Einhaltung der Maskenpflicht bei Verlassen des zugewiesenen Sitzplatzes nicht oder nicht ausreichend durchgeführt zu haben.

In seinem Betrieb befanden sich rund 80 Besucher. Es wurden insgesamt sieben Personen angetroffen, die entweder kein gültiges Impfzertifikat oder einen tagesaktuellen Negativtest vorweisen konnten. Eine der Personen war zudem minderjährig und durfte sich aus diesem Grund nicht dort aufhalten. Gegen alle sieben Personen wird ebenfalls ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

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