v.l. Christian Schmitz, Bauhof des DBX (orangene Jacke), Carl Henning Loske, Gutachter & Ornithologe (blaue Jacke), Klaus Horstmann, Leiter des Fachdiensts Naturschutz, Landwirtschaft, Jagd, Fischerei beim Kreis Wesel (braune Jacke), Mareike van Hemert, Untere Naturschutzbehörde beim Kreis Wesel (fliederfarbene Jacke), Niklas Franke, technischer Dezernent der Stadt Xanten (hellbraune Jacke) und Wolfgang Kuhn, Mitarbeiter des DBX (graue Jacke) (Foto: privat)
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Xanten. An fünf sensiblen Standorten gestattet die Untere Naturschutzbehörde das Entfernen alter und neuer Nester, um die Vögel zur Umsiedlung zu bewegen.

„Endlich ist so weit! Nachdem wir uns nun mehr als fünf Jahre darum bemüht haben, etwas gegen die Krähenplage unternehmen zu dürfen, halten wir nun eine Genehmigung in der Hand“, freut sich Xantens Bürgermeister Thomas Görtz. „Zumindest ist uns nun an fünf Standorten ein Vergrämen gestattet, um die Vögel zur Umsiedlung zu bewegen – da, wo es dringend notwendig ist.“

Diese Genehmigung gilt zunächst auf drei Jahre beschränkt, allerdings nur für ausgewählte, sehr sensible Standorte: am Placidahaus und der Marienschule (Domvorplatz und Klever Straße), am Spielplatz in Wardt (Am Kerkend), an der Kindertagesstätte Pustekuchen (Fildersteg) und an der Kindertagesstätte St. Viktor (Karthaus).

Denn dort gehen die Beeinträchtigungen durch die Krähen so weit, dass ein begründetes öffentliches Interesse an der Vergrämung der Saatkrähen besteht. „Die Stadt Xanten ist dort nun berechtigt, bis Mitte Februar vorhandene Altnester zu entnehmen und die betroffenen Bäume zurückzuschneiden“, erklärt der technische Dezernent Niklas Franke. Während der Brut- und Nistzeit bis Mitte April dürfen die Krähen zudem am Nestbau gehindert werden, indem im Bau befindliche Nester entfernt und auch dort die Bäume beschnitten werden können. „Allerdings nur, sofern noch keine Eiablage stattgefunden hat“, so Franke. Darüber freut sich auch Christian Schmitz vom Bauhof des DBX, zuständig für Grünflächen und Baumkataster: „Dank der kürzlich angeschafften Hubarbeitsbühne können meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nun umgehend mit den Arbeiten beginnen. Gemäß der Genehmigung sind die Standorte spätestens alle zwei Tage zu kontrollieren.“

Rückblick: Lärm, durchwühlte Mülleimer und vor allem massenhaft Krähenkot führen seit Jahren zu viel Frust. Seit 2017 befassen sich Xantens Rat und Stadtverwaltung mit der Krähenplage. Seit 2017 steht die Stadt Xanten in engem Austausch mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Wesel (UNB), die Ansprechpartnerin für die Belange des Natur- und Artenschutzes ist. In mehreren Anläufen bemühte sich die Stadt Xanten erfolglos um eine Vergrämungsgenehmigung.

Denn die UNB ist in ihrem Handeln an die Vorgaben des EU- und Bundesnaturschutzes gebunden. Die sog. Saatkrähe gehört zu den besonders geschützten Vogelarten, was das Gestatten von Vergrämungsmaßnahmen nahezu unmöglich macht. Vergrämungsmaßnahmen dürfen z.B. nur dann ergriffen werden, wenn ein begründetes öffentliches Interesse an einer Vergrämung dem Vogelschutzinteresse überwiegt und es keine Alternativen zu diesen Maßnahmen gibt. Zugekotete Autos und Terrassen sowie die Vogelschreie sind daher generell hinzunehmen und zumutbar.“ erklärt Klaus Horstmann, zuständiger Fachdienstleiter des Kreises Wesel.

„Wenn jedoch Krähenkot und tote Vogelküken im Sandkasten eines Kindergartens landen oder der Lärmpegel so hoch wird, dass er den Lehr- und Prüfungsbetrieb an Schulen massiv stört, ist ein öffentliches Interesse begründet und ein sog. Ausnahmetatbestand erfüllt“, so Horstmann weiter. „Und diese Tatbestände liegen bei allen fünf genannten Standorten vor“, ergänzt Dezernent Franke. Diese Standorte seien in den vergangenen Monaten gemeinsam mit einem ornithologischen Gutachter und der UNB identifiziert worden. Dabei habe man belegen können, dass die Nestentfernung alternativlos sei: „Denn wir können die Außenbereiche der Kindertagesstätten oder der Spielplätze nicht durch eine vollständige Überdachung schützen“. Auch ein dauerhaftes Schließen von Schulfenstern gegen den Vogellärm würde beispielsweise gegen die Corona-Schutzregeln verstoßen. Franke: „Dank der Mitwirkung aller Beteiligten und auch der betroffenen Institutionen selbst konnten wir letztlich einen Vergrämungsantrag erarbeiten, der Standorte identifiziert, an denen das öffentliche Interesse an der Vergrämung der Saatkrähen überwiegt und der die Alternativlosigkeit der Maßnahmen rechtlich sauber begründet“.

An allen anderen Bereichen müssen die Belästigungen leider weiterhin hingenommen werden. Schlimmstenfalls siedeln die Krähen auf andere Bäume um, die bisher nicht betroffen sind. „Das EU-Recht ist da leider eindeutig.“, bedauern Dezernent Niklas Franke und Christian Schmitz vom Bauhof. Der Verwaltung und auch dem Kreis Wesel seien die Hände gebunden, „so leid uns das tut.“ Bürgermeister Thomas Görtz betont abschließend: „Nach sehr viel Mühen gelingt es uns gemeinsam immerhin, unsere Kinder sowie die Schülerinnen und Schüler zu entlasten.“

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