Die Karte liefert einen Eindruck davon, welche Teile von Witten und Herdecke zum Beobachtungsgebiet gehören (Grafik © Ennepe-Ruhr-Kreis)
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Dortmund/Witten/Herdecke. Am Donnerstag, 27. Januar, wurde der Ausbruch der Aviären Influenza (hochpathogenes Virus H5N1) / Vogelgrippe amtlich festgestellt. Betroffen ist eine seit langer Zeit und mit großem Engagement betriebene private Vogelauffangstation in Dortmund Dorstfeld. Dort werden zurzeit ca. 100 Vögel unterschiedlichster Arten gehalten. Alle Beteiligten sind von der Tatsache des Ausbruchs der Vogelgrippe dort sehr betroffen. Die Räumung des gesamten Vogelbestandes steht nun an.

Die Welle der Vogelgrippe ist in Deutschland leider noch lange nicht zu Ende. Rückblickend erlebte Europa nach aktueller Einschätzung des Friedrich Löffler Instituts zwischen Herbst 2020 und Frühjahr 2021 die bisher schwerste Epidemie der Vogelgrippe. Auch in den folgenden Sommermonaten wurde der Erreger der Vogelgrippe immer wieder bei Wildvögeln nachgewiesen.

In Nordrhein-Westfalen ereigneten sich in den letzten zwölf Monaten 22 Ausbrüche der Geflügelpest bei gehaltenem Geflügel (Hühner, Puten, Enten, Gänse). Betroffen waren vor allem Kreise in Ostwestfalen, aber auch benachbarte Kreise im übrigen Westfalen und am Niederrhein. In 29 Fällen wurde das Vogelgrippevirus in tot aufgefundenen Wildvögeln (Wildgänse, -enten, Schwäne, Reiher, Eulen und Greifvögel) nachgewiesen. Zudem häufen sich Berichte über das Sterben von Wildvögeln in großer Zahl aus dem europäischen Ausland und ferneren Ländern, z. B. Israel.

Hygienemaßnahmen
In allen Geflügelhaltungen sollten grundsätzlich folgende Biosicherheitsmaßnahmen umgesetzt sein:
– Geflügel darf keinen Kontakt zu Wildvögeln haben (Tränke, Fütterung).
– Die Ställe sollten nur mit betriebseigener Kleidung betreten werden. Besucherkontakt, insbesondere durch Jäger, die Federwild jagen, ist zu vermeiden. Betriebsfremde haben Einmal-Schutzkleidung zu tragen.
– Die Anwendung von Desinfektionsmatten am Stalleingang wird ebenso dringend empfohlen.

Geflügelhaltung ist in geschlossenen Ställen am sichersten
Als wirksamstes Werkzeug zur Vermeidung des Eintrags des Erregers in Geflügelbestände wird die Stallhaltung in geschlossenen Stallungen angesehen.

Wer Geflügel im Freien hält, muss für den Fall behördlich angeordneter Stallpflichten entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten vorsehen. Hierbei ist zu beachten, dass jeglicher Kontakt zu Wildvögeln, auch über Kot, weitestgehend zu verhindern ist, Volieren sind nach oben dicht abzudecken. Bei Haltungssystemen, die unter Tierschutzgesichtspunkten zwingend einen Auslauf der Tiere vorsehen (z. B. Hühnermobilställe) sind erforderlichenfalls mobile Volieren an den Stallbereich anzubauen. Volieren oder Wintergärten bzw. Kaltscharräume müssen so eingerichtet werden, dass kein Wildvogelkot von oben hineinfallen kann und auch keine Wildvögel eindringen können.

Tierverluste
Bei erhöhten Tierverlusten oder Einbruch der Legeleistung sind sofort die betreuende Tierarztpraxis und das Veterinäramt zu verständigen.

Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Veterinärwesen“ unter „3. Tierseuchenbekämpfung“ der Internetseite des Ordnungsamtes: www.ordnungsamt.dortmund.de Tierhalter können sich bei Fragen auch telefonisch direkt an das Veterinäramt wenden (Tel. 0231 50 239 70).


Geflügelpest: Stallpflicht in Teilen von Witten und Herdecke

In einem Tierbestand in Dortmund wurde die hochansteckende Geflügelpest nachgewiesen. Dies hat auch Folgen für Geflügelhalter in Witten und Herdecke. Teile dieser Städte liegen in einem zehn Kilometer Radius um den betroffenen Betrieb und damit in der so genannten Überwachungszone. Dort gilt laut einer am Freitag, 28. Januar, veröffentlichten Verfügung des Veterinäramtes des Ennepe-Ruhr-Kreises jetzt eine Aufstallpflicht für Geflügel.

Betroffen davon sind konventionelle Betriebe und Biobetriebe sowie private Hausgeflügel-Bestände. Dort müssen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse müssen aus den Ausläufen genommen werden.

Alternativ zum geschlossenen Stall können die Tiere in Volieren untergebracht werden. Diese müssen aber so gesichert sein, dass von oben keine Einträge von Vogelkot möglich sind und Wildvögel nicht eindringen können. Auch das Futter muss vor Kontakt zu Wildvögeln geschützt sein und Tränken dürfen nicht mit Wildgewässern verbunden sein.

Weitere Vorgaben: An den Ein- und Ausgängen der Stallungen sind Schuhe und Hände zu desinfizieren. Die Ställe dürfen nur mit betriebseigener Kleidung betreten werden und Besucherkontakt ist zu vermeiden beziehungsweise aufzuzeichnen. Erhöhte Verluste und Leistungsrückgänge sind dem Veterinäramt unverzüglich zu melden.

Angesichts der Ausbreitung der Geflügelpest H5N1 in Nordrhein-Westfalen sollten Geflügelhalter im Ennepe-Ruhr-Kreis, die ihre Tiere bislang nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet haben, dies unverzüglich beim Veterinäramt nachzuholen.

Die Verfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest des Ennepe-Ruhr-Kreises findet sich online auf www.enkreis.de im Bereich “Verwaltung” unter dem Punkt “Amtliche Bekanntmachungen”. Teil der Verfügung ist eine Karte, auf der erkennbar ist, welche Teile von Witten und Herdecke betroffen sind. Ansprechpartner für Rückfragen sind während der Dienstzeiten der Kreisverwaltung Dr. Bettina Buck (Tel.: 02336/93 2406) und Jörg Trestik (02336/93 2410), Email: vet.amt@en-kreis.de.

 

Stichwort Geflügelpest

Nachdem die Vogelgrippe in Europa zwischen Herbst 2020 und Frühjahr 2021 bei Wildvögeln ihren Höhepunkt hatte und sich aktuell wieder Berichte über das Sterben von Wildvögeln in großer Zahl aus dem europäischen Ausland häufen, ist der Erreger inzwischen auch in den nordrheinwestfälischen Hausgeflügelbeständen angekommen. Betroffen waren vor allem Kreise in Ostwestfalen, aber auch im übrigen Westfalen und am Niederrhein.

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