Kindertagesstätte "Wilde Wiese" in Alstätte (Archivbild: Stadt Ahaus)
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Ahaus. Von einer 3-Gruppen- zur 5-Gruppen-Kita

Die Kindertagesstätte „Wilde Wiese“ in städtischer Trägerschaft in Alstätte soll zu einer 5-Gruppen-Einrichtung erweitert werden. Das hat der Jugendhilfeausschuss am Mittwoch beschlossen. Aktuell ist die „Wilde Wiese“ eine 3-Gruppen-Einrichtung. Die Erweiterung soll bis zum 1. August 2023 umgesetzt und so geplant werden, dass ein weiterer späterer Ausbau zu einer 6-Gruppen-Kita möglich bleibt.

Sollte die Erweiterung der Kita und der dadurch entstehende zusätzliche Bedarf an Außenspielfläche am aktuellen Standort an der Hochstraße nicht umsetzbar sein, wurde die Verwaltung beauftragt, zeitnah einen geeigneten und verfügbaren Ersatzstandort zu finden und den Neubau vorzubereiten. Für den Fall, dass eine Erweiterung der „Wilden Wiese“ auf 5 Gruppen bis August 2023 nicht realisierbar sein sollte, wird eine Übergangslösung geschaffen.

Bereits zum neuen Kindergartenjahr ab August dieses Jahres ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf einer U3-Gruppe an der Kita, da entgegen der Prognose mehr und jüngere Kinder angemeldet worden sind. Daher wird die Kita bereits zu diesem Zeitpunkt um eine solche Gruppe mit einer Übergangslösung erweitert, damit alle Ansprüche auf einen Betreuungsplatz in Alstätte erfüllt werden können.

Die Zahl der Geburten in Alstätte hat sich seit 2016 verdoppelt. Gleichzeitig wächst dort die Gesamtbevölkerung, begünstigt auch durch die geplanten Neubauflächen. Der im Vergleich zu anderen Ortsteilen nun spürbare Anstieg der Betreuungsquoten, vornehmlich im U3-, aber auch im Ü3-Bereich, wird den Platzbedarf an Kita-Plätzen in Alstätte in den kommenden Jahren anhaltend verstärken und ist damit nicht nur als vorübergehender Bedarf zu werten.

Nach einer Grundsatzentscheidung des Bistums Münster dürfen Kitas in katholischer Trägerschaft keine Gruppenerweiterung vornehmen, wenn im Ortsteil ein weiterer Träger eine Kita betreibt. Somit bleibt nur die städtische Kita „Wilde Wiese“ für die Schaffung weiterer Betreuungsplätze.

Für die Schaffung der zusätzlichen 40 Plätze können öffentliche Fördermittel von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten inkl. Erstausstattung beantragt werden. Die zuwendungsfähigen Kosten betragen maximal 1.320.000 €. Der städtische Finanzierungsanteil an der Förderung beträgt zehn Prozent.

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