Werben für Betriebsratswahlen: Vorne links: Patrik Stock, Vorsitzender DGB MG, rechts Sabine Busch, Stellv. Geschäftsführerin ver.di-Linker Niederrhein || Hinten links: Peter Peskes, BR-Vorsitzender SMS MG, rechts Frank Taufenbach, Geschäftsführer IG Metall MG (Foto: DGB)
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Mönchengladbach. Unter dem Motto “Zusammen Arbeit gestalten” rufen die Gewerkschaften in Mönchengladbach alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Teilnahme an den Betriebsratswahlen auf, die vom 01. März 2022 bis 31. Mai 2022 stattfinden.

„Betriebsräte zu wählen ist ein wesentlicher Bestandteil der Demokratie. Eine demokratische und zukunftsfähige Wirtschaft ist nur mit Betriebsrätinnen und Betriebsräten möglich”, erklärt der Mönchengladbacher DGB-Vorsitzende Patrick Stock.

In jedem Fall profitieren die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. “Betriebe mit Betriebsrat zahlen im Durchschnitt rund zehn Prozent höhere Entgelte. Die Gehaltslücke zwischen Männern und Frauen ist in solchen Betrieben kleiner“, so Sabine Busch, Stellv. Geschäftsführerin des ver.di-Bezirkes Linker Niederrhein.

,,Betriebsräte setzen sich gemeinsam mit der IG Metall für Standort- und Arbeitsplatzsicherung ein. Aber auch im Betriebsalltag sind sie aktiv – ob bei Innovationen, Arbeitszeit, Gesundheitsschutz, Eingruppierung oder Neueinstellung und vielen anderen Dingen sind Betriebsräte tätig. Deshalb: Wählen lohnt sich!‘‘, so Frank Taufenbach, Geschäftsführer der IG Metall Mönchengladbach.

Auch Arbeitgeber profitieren von Betriebsräten. Nach einer Untersuchung der Universität Trier ist in Betrieben mit Betriebsrat die Produktivität, je nach Branche und Betriebsgröße, zwischen 9 und 30 % höher. Betriebsräte sind auch ein wichtiger Faktor, wenn ein Unternehmen in Schieflage gerät. Ohne Anhörung des Betriebsrates sind Kündigungen unwirksam – und bei Sozialplänen ist seine Zustimmung erforderlich. Gewerkschaften helfen bei der Etablierung von Betriebsräten; letztere sind jedoch nicht notwendiger- weise auch gewerkschaftlich organisiert. Betriebsräte sind gesetzliche, keine gewerkschaftlichen Organe. Und das hat Auswirkungen. ,,Wer die Bildung eines Betriebsrats oder dessen Arbeit behindert, dem droht gemäß § 119 Betriebsverfassungsgesetz im Extremfall sogar ein Jahr Haft‘‘, so Stock.

Bei den letzten Betriebsratswahlen 2018 lag die Wahlbeteiligung bei 76 %. Die Gewerkschaften haben sich zum Ziel gesetzt, diese Zahl auf jeden Fall zu erhöhen.

 

Fakten zur Betriebsratswahl:
In Betrieben ab 5 Beschäftigten kann ein Betriebsrat gewählt werden. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Leitungsfunktion, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer dürfen nach 3 Monaten Überlassung wählen. Sie zählen bei der Größe des Betriebsrates mit. Kandidieren darf, wer mindestens sechs Monate im Betrieb ist.

 

InfoKlick: www.dgb.de/betriebsratswahl

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