Der Infopoint ist eröffnet (v.l.): Loreena Eberwein und Tim Feister (Malteser), Oberbürgermeister Uwe Richrath, Sozialdezernent Alexander Lünenbach, Guido Buchmüller und Pia Wimmershoff (JSL) und Dolmetscherin Olena Popov (JSL) (Foto: Stadt Leverkusen)
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Leverkusen. Die EU-Staaten haben sich darauf geeinigt, Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine schnell und unkompliziert aufzunehmen.

Die Stadt hat entsprechend die organisatorischen Vorbereitungen für den Betrieb einer Erstanlaufstelle für Kriegsflüchtlinge abgeschlossen. Seit dem heutigen Mittwoch steht den ankommenden Flüchtlingen aus der Ukraine eine zentrale Anlaufstelle für die erste Orientierung zur Verfügung. Die Anlaufstelle „Infopoint Ukraine“ wird in Kooperation mit dem Malteser Hilfsdienst betrieben und befindet sich in der oberen Etage der Luminaden, in den Räumlichkeiten der JOB Service LEV gGmbH neben dem Bürgerbüro bzw. der Impfstelle. Geöffnet wird der Infopoint zunächst täglich von 8.00 bis 16.00 Uhr.

Ausgestattet ist die Anlaufstelle mit einem Wartebereich mit Tischen und Stühlen, Notfallliege und einer Spielecke für Kinder. An einer „Versorgungsstation“ werden Getränke und Snacks sowie Hygieneartikel ausgegeben.

Vor der Aufnahme und Beratung ist zunächst ein Corona-Test in der direkt angrenzenden Corona-Teststation notwendig. Anschließend werden die Menschen in der Anlaufstelle zunächst registriert, d.h. es werden die wichtigsten persönlichen Daten aufgenommen. Sie erhalten dort einen kurzen Fragebogen, um konkreten Unterstützungsbedarf festzustellen, sowie weitere Informationen zur medizinischen Versorgung sowie zu psychosozialen Beratungsstellen. Ehrenamtliche Dolmetscher stehen zur Verfügung und helfen bei der Verständigung.

Falls notwendig, wird in der Anlaufstelle auch der Zugang zu medizinischer Versorgung organisiert sowie der Bedarf für eine Unterkunft geklärt, um schnellstmöglich für eine bedarfsgerechte Unterbringung zu sorgen. Gleichzeitig wird im Infopoint ein Termin beim Fachbereich Soziales koordiniert, damit die Personen die entsprechenden Versorgungsleistungen beantragen können (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; hier gilt allerdings ein vereinfachtes Verfahren). 

Alle, die bereits in Leverkusen angekommen sind und weitere Unterstützung benötigen, werden dringend gebeten, sich persönlich im Infopoint zu melden. Für Rückfragen steht entweder die E-Mail-Adresse ukraine-levhilft@stadt.leverkusen.de  oder die Telefonnummer 406-3333 zur Verfügung.

WICHTIG: Personen aus der Ukraine, die außerhalb der Öffnungszeiten des Infopoints (also nach 16.00 Uhr) in Leverkusen ankommen, kein festes Ziel haben und eine Unterkunft benötigen, können sich ebenfalls unter dieser Telefonnummer melden. Bei Anrufen aus dem Ausland bzw. über ausländische Anbieter gilt dann die Telefonnr. 0049 214 406 3333. 

Bisher haben sich in Leverkusen rund 250 geflüchtete Personen aus der Ukraine gemeldet bzw. wurden registriert. Die Stadt hat bisher rund 110 private Wohnungs- bzw. Zimmerangebote erhalten. Für Notfälle bereitet die Stadt weitere Plätze in Übergangseinrichtungen vor. Sobald hier konkrete Pläne vorliegen, wird dazu gesondert informiert.

Hintergrund zur Aktivierung der sogenannten „Massenzustrom-Richtlinie“ durch die EU:

Diese gilt für:

  • ukrainische Staatsangehörige mit ihren Familienangehörigen
  • nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen mit einem internationalen oder nationalen Schutzstatus in der Ukraine mit ihren Familienangehörigen
  • nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen mit Daueraufenthaltsrecht in der Ukraine, die nicht in ihr Heimatland zurückkehren können

Personen, die nicht in diese Kategorien fallen, muss vor der Rückkehr in ihr Heimatland Zugang zur EU zum Zwecke der Durchreise gewährt werden.

Der Schutzstatus umfasst:

  • Sofortiger vorübergehender Schutz in der EU zunächst für ein Jahr; dieser kann jedoch um insgesamt zwei weitere Jahre verlängert werden
  • Aufnahme ohne aufwändiges Asylverfahren
  • Krankenversicherungsschutz und medizinische Versorgung
  • Unterkunft und Sozialleistungen
  • Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Recht auf Bildung und Schulbesuch
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