Bauabfälle und diverse andere Abfälle, die dort illegal abgelagert worden waren, haben die Mülldetektive Ende 2021 an der Lohauser Dorfstraße auf der Wiese des dortigen Schützenplatzes gefunden ( © Archivfoto: Landeshauptstadt Düsseldorf, Umweltamt)
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Düsseldorf. Fahndungserfolg für städtische “Mülldetektive” – 1.500 Euro Bußgeld für illegale Entsorgung jetzt rechtskräftig

Vor unseriösen Entrümplern und Haustürgeschäften im Zusammenhang mit der Entsorgung von Hausrat oder Bauabfällen warnt das Umweltamt der Landeshauptstadt. Seriöse Dienstleister sind in der Lage, eine Entrümpelung gegen Rechnung anzubieten und der Rechnung eine Kopie des Wiegescheins der jeweiligen Entsorgungsanlage – also zum Beispiel der Müllverbrennungsanlage Düsseldorf – beizulegen.

Umweltdezernentin Helga Stulgies betont: “Erzeuger von Abfällen haben selbst die Pflicht, für eine ordnungsgemäße Entsorgung ihrer Abfälle zu sorgen. Ein ‘Haustürgeschäft’ mit Barzahlung kann nicht ordnungsgemäß sein.”

Das Ermittlungsteam Abfallablagerungen, besser bekannt als die Mülldetektive des städtischen Umweltamtes, fand Ende November des vergangenen Jahres an der Lohauser Dorfstraße, auf der Wiese des dortigen Schützenplatzes, Bauabfälle und diverse andere Abfälle, die dort illegal abgelagert worden waren. Die Spur der Abfälle führte zunächst nach Duisburg zu einer Privatperson, die auf ein Inserat in einem Online-Kleinanzeigen-Portal hin einen “Entrümpler” mit der Entsorgung ihrer Abfälle beauftragt hatte. Gegen ein vereinbartes Entgelt in bar in Höhe von 150 Euro holte der Anbieter die Abfälle und entsorgte sie – offensichtlich entgegen der Vereinbarung mit dem Abfallerzeuger – auf dem Gelände des Lohauser Schützenplatzes. Gegen den so genannten Entrümpler wurde ein jetzt rechtskräftig gewordenes Bußgeld in Höhe von 1.500 Euro festgesetzt. Zudem muss er die Zahlung der angefallenen Kosten für eine fachgerechte Entsorgung übernehmen.

Auch wenn Abfallerzeuger möglicherweise in gutem Glauben einen Entsorgungsauftrag gegen Barzahlung erteilen, können sie unter Umständen von der Umweltbehörde wegen illegaler Abfallentsorgung belangt werden. “Im vorliegenden Fall hat die Behörde davon nur deshalb davon abgesehen, weil die Privatperson aktiv und umfassend zur Aufklärung beigetragen hat”, erläutert die Umweltdezernentin.

Sperrmüll aus Düsseldorf kann über die Awista entsorgt werden: Mengen bis zu zwei Kubikmetern können kostenfrei unter www.awista.de/privathaushalte/sperrmuell zur Abholung angemeldet werden. Awista nennt dann einen Termin, an dem der Sperrmüll am Abholtag vor dem Haus bereitgestellt werden muss. Wer es eilig hat, kann auch den kostenpflichtigen Entrümpelungsservice der Awista nutzen.

Nähere Informationen dazu finden sich unter: www.awista.de/geschaeftskunden/entruempelung

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