Karin Pohl (Foto: privat)
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Moers. Die Stadt Moers hat für die Jahre 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 noch keine  Gesamtabschlüsse vorgelegt, obwohl sie dazu durch die Gemeindeordnung NRW verpflichtet ist. So hätte der Abschluss für 2020 bereits bis zum 30. September 2021 vorgelegt werden müssen. Einen Antrag auf Befreiung von der Erstellung der Abschlüsse hat die Stadt ebenfalls nicht gestellt. Das bemängelt die Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE.LISTE im Moerser Stadtrat, Karin Pohl, nun in einer Anfrage an den verantwortlichen Bürgermeister Christoph Fleischhauer.

Auf der städtischen Webseite wird die Bedeutung der Gesamtabschlüsse betont, dort heißt es: „Der Gesamtabschluss ermöglicht den vollständigen Einblick in die Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Einbeziehungen aller ihrer Beteiligungen und dient der Haushaltssteuerung.“

„Der Bürgermeister muss uns nun erklären, warum die gesetzlichen Bestimmungen nicht eingehalten wurden und bis wann dieser Mangel behoben wird“, erläutert Karin Pohl die Anfrage der LINKEN.LISTE.

„Wenn gesetzliche Vorgaben von der Stadt nicht mehr erfüllt werden können, muss der Bürgermeister das von sich aus dem Rat melden. Die Gemeindeordnung ist ja keine bloße Empfehlung, sondern eine verbindliche rechtliche Grundlage“, heißt es abschließend in der Pressemeldung von der LINKEN.LISTE.

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