In diesem Bereich gilt das Glas- und Dosenverbot am 16. April von 13 bis 22 Uhr ( © Stadt MG)
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Mönchengladbach. Für das Heimspiel von Borussia Mönchengladbach gegen den 1.FC Köln am 16. April hat die Stadtverwaltung in Absprache mit der Polizei wieder aus Sicherheitsgründen ein räumlich und zeitlich befristetes Glas-, Flaschen- und Getränkedosenverbot verfügt. Es gilt von 13:00 Uhr bis 22:00 Uhr im Umfeld des Stadions. Dort sind das Mitführen, die Abgabe und der Verkauf von Gläsern, Glasflaschen und Getränkedosen verboten.

Davon ausgenommen sind Anlieger, die sich als solche ausweisen können und die sich auf dem Weg zu ihrer Wohnung oder ihrem Grundstück befinden. Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden das Verbot – wie in den vergangenen Jahren – kontrollieren. Die Verkaufsstellen in dem Bereich werden über die Regelung informiert.

Das Verbot gilt an folgenden Straßen:

  • Aachener Straße (von Bundesautobahn bis Pfingsgraben)
    • Albert-Brülls-Straße
    • Hehn (von der Überquerung der Bundesautobahn bis zum Parkplatz)
    • Am Borussiapark
    • Heinz-Nixdorf-Straße
    • Am Hockeypark
    • Helmut-Grashoff-Straße
    • Am Nordpark
    • Hennes-Weisweiler-Allee
    • Am Sitterhof
    • Konrad-Zuse-Ring
    • Belgrader Straße
    • Lilienthalstraße
    • Dr.-Alfred-Gerhards-Straße
    • Liverpooler Allee
    • Dr.-Albert-Jordan-Straße
    • Madrider Straße
    • Enscheder Straße
    • St.-Christophorus-Straße 1-60
    • Gladbacher Straße (von Pfingsgraben bis Haus-Nr. 299).
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