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Duisburg/Kreis Kleve/Kreis Wesel. NRW-Coronaschutzverordnung verlängert die Vorgabe zunächst bis zum 30. April

Auch wenn die Maskenpflicht ab dem 3. April eingeschränkt wird: In öffentlichen Verkehrsmitteln und bestimmten Innenräumen gilt sie weiterhin!

Das regelt die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie gilt ab Sonntag, 3. April, und zunächst bis zum 30. April. Danach ist zum Beispiel in Bussen und Bahnen auch weiterhin grundsätzlich eine (medizinische oder FFP2-)Maske zu tragen. Ein 3G-Nachweis ist hingegen im Bus nicht mehr erforderlich.

Nach den neuen Vorgaben muss draußen, zum Beispiel an Bushaltestellen, keine Maske mehr getragen werden. In Innenräumen, wie Geschäften, wird vom Land NRW das Tragen einer Schutzmaske weiterhin empfohlen. Das Land empfiehlt zudem weiterhin die bekannten und bewährten AHA-Verhaltensregeln für den Hygiene- und Infektionsschutz: Abstand halten, Hygieneregeln beachten und im Alltag eine Maske tragen.

Weitere Informationen führt das Arbeits- und Gesundheitsministerium hier auf: https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw. Bitte beachten Sie auch unsere Informationen zu den Vorgaben in der Corona-Pandemie und zum Verhalten im ÖPNV unter https://niag-online.de/corona/.

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