( © Stadt Nettetal)
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Nettetal. Der Rat der Stadt Nettetal hat am 17. März 2022 den Bebauungsplan Br-282 „Haagstraße/ Lobbericher Straße“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan Br-282 „Haagstraße/ Lobbericher Straße“ wird mit der dazugehörigen Begründung während der Dienststunden, und zwar montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr bei der Stadt Nettetal, Fachbereich Stadtplanung, Rathaus Lobberich, Doerkesplatz 11, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen in den Räumen 307, 308, 321, 322 und 323 Auskunft erteilt.

Das Plangebiet liegt östlich des Stadtteilzentrums Breyell und grenzt im Nordwesten an die Haagstraße, im Osten an Wohnbebauung westlich der Wiesenstraße, im Süden an die Wiesenstraße bzw. Lobbericher Straße – das dort gelegene Eckgrundstück ist nicht Bestandteil des Plangebietes – sowie im Südwesten an die Bebauung entlang der Lobbericher Straße und der Haagstraße.

Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Br-282 „Haagstraße/ Lobbericher Straße“ tritt der Bebauungsplan Br-10 und Br-103c für diesen Bereich außer Kraft.

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