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Kreis Viersen/Kreis Wesel/Kreis Kleve. Mit großer Freude und Genugtuung hat die CDU-Kreistagsfraktion Wesel heute das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) zur Klage der Kreise Viersen und Wesel sowie der Kommunen Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg und Alpen gegen die Bedarfsermittlung, sowie die Anhebung der Versorgungszeiträume zur Kenntnis genommen.

Frank Berger, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion (Foto: privat)

„Damit ist der RVR als zuständige regionale Planungsbehörde nunmehr aufgefordert, die Auswirkungen dieser Rechtsprechung in seinem Regionalplan zu würdigen“, resümiert Frank Berger, Fraktionsvorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion.

Berger weiter: „Damit ist der Teil des aktuellen Regionalplanentwurfs zum Thema BSAB-Flächen nicht mehr diskussionsfähig und es zeigt sich, dass die von der rot-grünen Landesregierung seinerzeit ins Leben gerufene Bedarfsermittlung Makulatur ist und deshalb: Alles auf Anfang!“

Kies-Klage erfolgreich

„Das ist ein guter Tag für den Kreis Wesel“, so Landrat Ingo Brohl nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG), das der Klage der Kreise Viersen und Wesel und der kreisangehörigen Kommunen Kamp-Lintfort, Alpen, Rheinberg und Neukirchen-Vluyn gegen den Landesentwicklungsplan gefolgt ist. „Durch das Gerichtsurteil haben wir nun ein deutliches zusätzliches Signal, dass die Bedarfsermittlung von endlichen Rohstoffen wie Kies und Sand auf andere Füße gestellt werden muss. Dies betrifft nicht nur den Versorgungszeitraum – auch mit Blick auf zukünftige Generationen, Nachhaltigkeit, unsere Umwelt und den Erhalt von landwirtschaftlichen Flächen. Insofern ist jetzt auch der Regionalverband Ruhr mehr denn je als Planungsbehörde aufgefordert, über den Bereich Kies und Sande im aktuellen Entwurf des Regionalplans ein Moratorium zu verhängen und sich den grundsätzlichen Gedanken anzuschließen.“



Gastkommentar – KlarKlick: Gericht stoppt mit LEP auch Auskiesungspläne am Niederrhein


Anlass der Klage war die im Jahr 2019 beschlossene Änderung des Landesentwicklungsplans und die darin enthaltene Erhöhung der Versorgungszeiträume für Kies und Sand auf 25 Jahre. Die Versorgungszeiträume sind Teil der Berechnungsgrundlage für die Ermittlung des gesamten Bedarfs an Rohstoffen und damit relevant für die Größe der auszuweisenden Abbaugebiete für Kies und Sand. Der Kreistag hatte sich mit großer Mehrheit gegen den ungebremsten Abbau dieser endlichen Rohstoffe ausgesprochen. „Die Menschen im Kreis Wesel leisten bereits seit vielen Jahren einen entscheidenden Beitrag zur Rohstoffsicherung. Aber auch wenn man bereit ist, seinen Anteil zu schultern, bedeutet dies nicht, dies über ein verträgliches Maß hinaus zu tun. Ich freue mich, dass das Gericht unserer Klage gefolgt ist.“ Der Kreis Wesel und seine Kommunen setzen statt auf ungebremsten Kiesabbau auf eine nachhaltige und langfristige Strategie für ein Abschmelzszenario. Ein wesentlicher Eckpunkt ist die deutliche Reduktion des Verbrauches unter anderem durch die Nutzung alternativer und rezyklierter Baustoffe und eine Abkehr von einer Bedarfsermittlung anhand von historischen Verbräuchen.

Prof. Dr. Christoph Landscheidt (Foto: Bettina Engel-Albustin / fotoagentur ruhr moers)

„Heute hat sich gezeigt, dass unser gemeinsamer Weg der Richtige war, um die unverhältnismäßige Auskiesung am Niederrhein zu reduzieren. Schon das vorab eingeholte Rechtsgutachten hat ergeben, dass der Landesentwicklungsplan als Grundlage für weitere Auskiesungsmaßnahmen rechtswidrig ist“, erklärt der Bürgermeister der Stadt Kamp-Lintfort Prof. Dr. Christoph Landscheidt. „Leider konnten wir die Landesregierung zum damaligen Zeitpunkt nicht davon überzeugen, von den absurden Plänen Abstand zu nehmen und nun musste sie für diese Fehlentscheidung einstehen. Das höchste Gericht des Landes hat entschieden: Die Rechtsgrundlage ist entfallen, weil der Landesentwicklungsplan rechtswidrig ist. Die Auskiesung muss auf völlig neue Füße gestellt werden, um langfristig und nachhaltig agieren zu können“, ergänzt Landscheidt.

Das Urteil des OVG bestätigt die Auffassung des Kreises, dass die Erhöhung der Versorgungszeiträume nicht rechtmäßig ist und zu einer Festlegung von zu viel Abbauflächen für Kies und Sand führt. Durch die Verringerung der durch die Planung abzudeckenden Versorgungszeiträume verringert sich in der Folge auch die Menge der jetzt auszuweisenden Abbaugebiete für Kies und Sand. Um zu entscheiden, wie es nun für den Kreis Wesel und seine Kommunen in Sachen Kies weitergeht, muss zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden. Sie wird in den kommenden Wochen erwartet.

Dr. Andreas Coenen (Foto: Gebhard Bücker Photographie)

“Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes begrüßen wir als Kreis Viersen ausdrücklich”, ergänzt Dr. Andreas Coenen, Landrat im Kreis Viersen. “Der Abbau von Sand und Kies im Kreis Viersen ist eine Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung, aber er darf nicht zu einer uneingeschränkten Ausbeutung unserer Lagerstätten führen, sondern muss im Einklang mit weiteren Belangen wie dem Wohnen, der Landwirtschaft und dem Naturschutz erfolgen.”

Lukas Maaßen (Foto: Sven Vüllers)

Auch Lukas Maaßen, SPD-Landtagskandidat für Schwalmtal, Viersen und Willich, kommentierte das heutige Urteil des OVG: „Das eindeutige Urteil des OVG ist eine Klatsche für die schwarz-gelbe Landesregierung und ein Erfolg für unseren Kreis Viersen sowie den Umweltschutz vor Ort. Anstatt eine längst überfällige, nachhaltige Rohstoffpolitik am Niederrhein entschlossen einzuläuten, wollte die Landesregierung den umweltschädlichen Kiesabbau ausweiten und verlängern. Dafür hat sie nun die entsprechende Quittung erhalten. Alternativen zum Kies sind möglich und müssen durch das Land gezielt gefördert werden, um unsere Heimat zu schützen.“

SPD-Hünxe: Münster-Urteil ist gut für Bruckhausen und den Kreis Wesel!

Jan Scholte-Reh (Foto: privat)

Gute Nachrichten für Bruckhausen: In der heftigen Diskussion um weitere Kiesabgrabungen im Kreis Wesel hat das Oberverwaltungsgericht Münster nun ein Urteil gefällt. Demnach erklärte das Gericht die Anhebung der Versorgungs- und Fortschreibungszeiträume für Kies und Sand auf 25 Jahre im schwarz-gelben Landesentwicklungsplan für unwirksam. Dazu kommentiert der Hünxer SPD-Vorsitzende Jan Scholte-Reh: „Ich freue mich über das Urteil aus Münster. Nachdem die Landesplanung 2019 einen höheren Versorgungszeitraum für Kies und Sand festschrieb, musste der Regionalverband Ruhr im aktuellen Regionalplanentwurf die Flächen für mögliche Kiesabgrabungen massiv ausweiten – allein 73 zusätzliche Hektar in Bruckhausen! Würden diese Pläne Realität, wären große Teile unserer Natur und bäuerlichen Kulturlandschaft unwiederbringlich zerstört. Mit dem Urteil entzieht das Gericht diesen Planungen vorerst die rechtliche Grundlage. Ich setze darauf, dass der RVR jetzt erstmal die Überarbeitung des Landesentwicklungsplans durch die neue Landesregierung abwartet. Ich freue mich umso mehr, weil in Hünxe alle Parteien zusammen mit den betroffenen Anwohnern und der Verwaltung an einem Strang gezogen haben.“

Kerstin Löwenstein (Foto: privat)

Und die SPD-Landtagskandidatin Kerstin Löwenstein ergänzt: „Das ist eine schallende Ohrfeige für die schwarz-gelbe Landesregierung: Mit ihrer Landesplanung hat sie den Schutz unserer Natur, unseres Trinkwassers und unserer landwirtschaftlichen Flächen zu wenig berücksichtigt. Die nächste Landesregierung hat damit nicht nur die moralische, sondern auch die rechtliche Verpflichtung den Landesentwicklungsplan zu überarbeiten! Für mich stehen dabei der Schutz unserer Natur und unserer Heimat sowie ein nachhaltiger Umgang mit unseren begrenzten Rohstoffen im Fokus. Dafür werde ich mich einsetzen. Ich möchte, dass wir in NRW jetzt die Chance für eine Baustoffwende ergreifen, die auch auf die Substitution von Baustoffen durch recycelten Bauschutt setzt!“

Wagener: Wir brauchen nun eine grundlegende Neuausrichtung der Rohstoffpolitik in NRW

Tom Wagener (Foto: privat)

Zur heutigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster gegen die im Landesentwicklungsplan festgelegte Anhebung der Versorgungszeiträume für den Abbau von Kies und Sand erklärt Tom Wagener, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN im Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn und Landtagskandidat der GRÜNEN für Moers und Neukirchen-Vluyn: „Das heutige Gerichtsurteil des OVG ist eine sehr gute Nachricht für unsere Kommunen am Niederrhein und auch für uns als Bürgerinnen und Bürger! Gleichzeitig ist es eine deftige Niederlage für die CDU/FDP-geführte Landesregierung. Diese hat nämlich mit der Novellierung des Landesentwicklungsplanes erst dafür gesorgt, dass Maß und Mitte verloren und den Interessen der Industrie Vorrang vor dem Schutz unserer Landschaften gegeben wurde. Das hat das Gericht heute erkannt und unmissverständlich klargestellt.“

Was Tom Wagener dabei sehr befremdlich findet ist, dass viele CDU-Politiker:innen, die für diese Misere mitverantwortlich sind, nun die Entscheidung des OVG so ungeniert bejubeln.

„Die schwarz-gelbe Landesregierung hätte in den vergangenen Wochen und Monaten die Gelegenheit gehabt, den Raubbau an der Natur, Umwelt und Heimat zu überdenken und ihre Fehler zu korrigieren. Das hat sie aber nicht getan. Stattdessen sind Politiker:innen aus der Region durchs Land gezogen und haben ihre Anteilnahme und Unterstützung signalisiert. Sie haben es vielleicht gut gemeint, aber ohne die Rückendeckung ihrer Landespartei, sind es halt nur warme Worte.“

Doch Tom Wagener ist zuversichtlich, dass sich nach der Landtagswahl Grundlegendes ändern wird: „Wir müssen in Sachen Kies überfraktionell zusammenarbeiten und brauchen schnellstmöglich eine grundlegende Neuausrichtung der nordrhein-westfälischen Rohstoffpolitik, die auch der Bewahrung unserer Landschaft gerecht wird. Vor dem Hintergrund der Klimakrise, müssen wir davon wegkommen immer mehr Rohstoffe abzubauen und neuen Zement zu produzieren und stattdessen beginnen anfallenden Bauschutt wo möglich in großen Mengen wiederzuverwenden. Auch der Einsatz anderer nachhaltiger Baustoffe wie beispielsweise Holz, muss endlich mehr Berücksichtigung finden. Die kommenden 5 Jahre sind hierbei sehr wichtig und die Landtagswahl sicherlich wegweisend.“

Grüner Landtagskandidat kritisiert: Der Niederrhein wird zur Kiesgrube für halb Europa

Dr. Volkhard Wille (Foto: privat)

„Das heutige Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW ist eine Klatsche für die CDU/FDP-Landesregierung, die mit ihrer Entfesselung des Kiesabbaus am Niederrhein gescheitert ist“, kommentiert der grüne Landtagskandidat Dr. Volkhard Wille aus dem Kreis Kleve das Urteil.

Des Weiteren erklärt Wille: „Während Vertreter der Landesregierung behaupten, der exzessive Kiesabbau wäre zum Wohnungs- und Straßenbau notwendig, sprechen die Fakten eine andere Sprache: entlang des Rheins wird der überwiegende Teil des Kieses exportiert. Andere Länder schonen ihre Rohstoffvorkommen und der Niederrhein wird zur Kiesgrube für halb Europa.“

An seine Mitbewerber im Wahlkreis – Dr. Günther Bergmann (CDU) und Stefan Haupt (FDP) – richtet Wille die Frage, „ob sie mit ihrer Zustimmung zu diversen Gesetzesänderungen zur Erleichterung von Kies-Abgrabungen nicht gegen die Interessen ihres Wahlkreises gestimmt haben.“

zukunft niederrhein: Rohstoffversorgung des Landes gefährdet

Nach der Nach OVG-Entscheidung zur Sand- und Kiesgewinnung gab auch zukunft niederrhein – Eine Initiative der Sand- und Kiesunternehmen eine Stellungnahme ab: “Die heutige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster wird negative Auswirkungen auf die Rohstoffsicherheit und -versorgung in NRW haben. Das Urteil sorgt jetzt auch in weiten Teilen des Landes für fehlende Planungssicherheit. Da das Gericht die Planaussagen im Landesentwicklungsplan zur Sand- und Kiesgewinnung für unwirksam erklärt hat, rückt auch ein rechtsgültiger Regionalplan für das RVR-Gebiet in weitere Ferne. Nicht nur die Rohstoffunternehmen sind betroffen, auch die politischen Ziele beim Wohnungsbau, im Bereich der Infrastruktur, sowie bei der Energie- und Verkehrswende werden gefährdet. Die Unternehmen der Initiative zukunft niederrhein sehen das mit großer Sorge. Vor allem durch die entstehende zeitliche Verzögerung kann es zu einer Verknappung der wichtigen Baurohstoffe Sand und Kies und damit auch zu deutlichen Preissteigerungen kommen. Das trifft am Ende die Wirtschaft, den Verbraucher und jeden Steuerzahler. Es zu befürchten, dass die aktuelle 2. Offenlegung des Regionalplans hinfällig geworden ist und es zu einer 3. Offenlegung mit einer reduzierten Flächenkulisse kommen wird. Dieses Verfahren könnte vermutlich ein bis zwei Jahre in Anspruch nehmen.”


Mitglied in der Initiative zukunft niederrhein sind: GMG Sand und Kies GmbH & Co. KG / Gossens GmbH / Heeren-Herkener Kiesbaggerei GmbH / Holemans GmbH / Hülskens Holding GmbH & Co. KG / Kieswerk Grotendonk GmbH / Niederrheinische Dienstleistungsgesellschaft für Kies und Sand mbH / RMKS Rhein Main Kies und Splitt GmbH & Co. KG / Siemes Sand- und Kiesbaggerei GmbH & Co. KG / Teunesen Sand und Kies GmbH / Theo Kuypers Kiesbaggerei GmbH / Welbers Kieswerke GmbH / J. Klösters Kies & Beton GmbH

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