Charlotte Quik MdL (Foto: © Büro Charlotte Quik)
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Schermbeck. Mit einem rund 160 Millionen Euro starken Förderprogramm unterstützt die NRW-Koalition im Landtag in diesem Jahr die Kommunen in Nordrhein-Westfalen bei der Modernisierung ihrer Infrastruktur. Das sind rund 26 Prozent mehr als im Vorjahr. Für  Schermbeck stehen 530.000 Euro für den Bau eines Kreisverkehrs bereit. Dazu erklärt die Landtagsabgeordnete Charlotte Quik:

„Eine fitte und zukunftsfeste Infrastruktur ist wichtig für prosperierende Kommunen. Deshalb hat die NRW-Koalition im Landtag zugesagt: Wir stehen an der Seite unserer Städte, Kreise und Gemeinden und unterstützen sie beim kommunalen Straßenbau. In diesem Jahr werden 123 Projekte im ganzen Land mit 159,6 Millionen Euro gefördert. So können vor Ort Staustrecken entzerrt, Pendlerwege erleichtert und Menschen verbunden werden.

Für Schermbeck ist die heutige Veröffentlichung des aktuellen Förderprogramms für 2022 eine richtig gute Nachricht. Denn das Land unterstützt die Gemeinde Schermbeck beim Umbau der Einmündungsbereiche Maassenstraße/ Weseler Straße/ Lichtenhagen in einen Kreisverkehr. Die Gesamtkosten betragen 700.000 Euro, das Land steuert 530.000 Euro bei. Damit wird die Verkehrssituation rund um den Busbahnhof, den Supermarkt und die Tankstelle übersichtlicher und durch die damit zu erwartende reduzierte Geschwindigkeit entschärft und sicherer. Das gibt mehr Schub für die Mobilität in unserer Heimat!“

 

Hintergrund:

Voraussetzung für die Programmaufnahme ist, dass Baureife gegeben ist. Die Prüfung der Förderanträge und die Bewilligung erfolgen durch die fünf Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster.

Das Förderprogramm unterstützt in diesem Jahr 123 kommunale Bauvorhaben an Straßen, Brücken und Kreuzungen sowie Rad- und Gehwegen mit einem Zuwendungsvolumen von insgesamt 159,6 Millionen Euro. So entlastet das Land die Kreise, Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen in erheblichem Umfang. Der Fördersatz liegt auf einem unverändert hohen Niveau von mindestens 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

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