(Foto: Universitätsmedizin Essen)
Anzeige

Essen. Die Universitätsmedizin Essen wird ab Dienstag, 10. Mai 2022, die Besuchsregelungen für alle Ihre Standorte – neben dem Universitätsklinikum Essen das St. Josef Krankenhaus Werden, die Ruhrlandklinik sowie die Herzchirurgie Huttrop – lockern und anpassen. 

Ab diesem Zeitpunkt gelten folgende Besuchsregelungen:

Ein Besuch von Patientinnen und Patienten ist ab dem ersten Tag der stationären Aufnahme in der Universitätsmedizin Essen im Zeitfenster von 12 Uhr bis 20 Uhr möglich, begrenzt auf eine Person pro Tag je Patient. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch an dem jeweiligen Standort zur genauen Besuchszeit.

Zu Besuchsbeginn muss ein negativer Antigentest nicht älter als 24 Stunden vorliegen, alternativ wird auch ein negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden akzeptiert. Weiterhin gilt, dass während des Aufenthaltes im Krankenhaus in den Innenräumen weiterhin eine FFP2-Maske oder ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss.

Für den Besuch ist weiterhin ein Besucherausweis erforderlich. Dieser Ausweis ist am Universitätsklinikum zwischen 12 Uhr und 17.40 Uhr ohne Terminanmeldung im Testzentrum auf dem Klinikgelände gegen Vorlage des Testnachweises erhältlich. An den übrigen Standorten erfolgt die Ausgabe der Besuchsausweise jeweils über den Empfang. Besuche auf den Intensivstationen müssen vorab individuell mit der betroffenen Station abgestimmt werden. Ebenso sind betriebsbedingte Einschränkungen der Besuchszeiten auf den Intensivstationen sowie generell mögliche Einschränkungen durch den Streik zu berücksichtigen.

Für Bereiche mit hochvulnerablen Patientinnen und Patienten gelten nach wie vor Sonderreglungen, nach denen ein Besuch erst ab dem 7. Tag nach stationärer Aufnahme möglich ist. Zu diesen Bereichen zählen die Stationen für Knochenmarktransplantationen der Klinik für Hämatologie und Stammzellentransplantation, das Westdeutsche Tumorzentrum, die Klinik für Strahlentherapie, die Station S4 der Ruhrlandklinik sowie generell die COVID-Bereiche.

In besonderen Situationen, etwa der erforderlichen Begleitung in Notfällen oder der Sterbebegleitung, kann auf die vorherige Anmeldung als Besucher verzichtet werden. Die Maskenpflicht gilt jedoch auch in diesen Fällen ausnahmslos. Der notwendige Antigentest kann in diesen Sondersituationen im jeweiligen Stationsbereich vorgenommen werden.

„Die Bekämpfung der Pandemie und die Verantwortung zum Schutz unserer Patientinnen und Patienten sowie unserer Beschäftigten hat es leider für einen langen Zeitraum nötig gemacht, unsere Besuchszeiten deutlich einzuschränken“ sagte Prof. Dr. Jochen A. Werner, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender der Universitätsmedizin Essen. „Auch aktuell ist COVID-19 noch nicht vorbei. Angesichts der stabilen Situation sowohl auf den Normalstationen als auch auf den Intensivstationen können wir aber nunmehr unsere Besuchsregelungen anpassen. Wir wissen, welchen großen positiven Einfluss Krankenbesuche auf den Genesungsprozess unserer Patientinnen und Patienten haben und freuen uns, mit dieser Lockerung der Besuchsregelungen auch wieder ein Stück Normalität herstellen zu können.”

Beitrag drucken
Anzeigen