(Foto: Stadtsparkasse Oberhausen)
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Oberhausen. Weiterhin Empfehlung zum Tragen einer Maske und Bitte um Einhaltung der Abstände

Die Stadtsparkasse Oberhausen wird ab dem 16.05.2022 die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in ihren Geschäftsräumen für Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeitende aufheben. Anstelle der Pflicht tritt die Empfehlung, im Sinne des Selbst- und Fremdschutzes auch weiterhin eine medizinische Maske zu tragen sowie die bekannten Abstandsregeln zu beachten.

„Das gesundheitliche Wohlergehen unserer Kundinnen und Kunden und unserer Mitarbeitenden stand und steht für uns weiter an erster Stelle. Wir sind jedoch mit Blick auf die allgemeinen Entwicklungen in der Corona-Pandemie davon überzeugt, dass situatives und eigenverantwortliches Handeln diesen Schutz weiter sicherstellen kann“, erläutert Oliver Mebus, Vorstandsvorsitzender der Stadtsparkasse Oberhausen, diese Entscheidung.

Die Stadtsparkasse Oberhausen bittet ihre Kundinnen und Kunden nach wie vor darum, auch das KundenServiceCenter unter 0208 834-1450 als Anlaufstelle für ihre Anliegen zu nutzen.

Das KundenServiceCenter ist von montags bis donnerstags von 08:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 16:00 Uhr per Telefon oder Chat erreichbar. Neben der Erbringung von Service-Dienstleistungen ist auch eine ausführliche Beratung durch erfahrene Kundenberaterinnen und Kundenberater möglich. Auf Wunsch kann über das KundenServiceCenter auch ein Anschlusstermin in einer Filiale oder einer Abteilung der Sparkasse vereinbart werden.

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