Ka-287 „Solarpark Kaldenkirchen“ ( © Stadt Nettetal)
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Nettetal. Der Rat der Stadt Nettetal hat am 15. Dezember 2021 den Bebauungsplan Ka-287 „Solarpark Kaldenkirchen“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan Ka-287 „Solarpark Kaldenkirchen“ wird mit der dazugehörigen Begründung während der Dienststunden, und zwar montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr bei der Stadt Nettetal, Fachbereich Stadtplanung, Rathaus Lobberich, Doerkesplatz 11, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen in den Räumen 307, 308, 321, 322 und 323 Auskunft erteilt.

Das etwa 43 Hektar große Plangebiet liegt im Norden des Nettetaler Stadtteils Kaldenkirchen und südlich des Bereichs Schwanenhaus, in der Nähe zur niederländischen Grenze. Südlich des Plangebietes verläuft die neue Trasse der Bundesautobahn A 61, nordöstlich grenzt die ehemalige Trasse der Autobahn an und westlich die Bahntrasse der Bahnlinie „Venlo-Viersen-Mönchengladbach“.

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