Hundebestandsaufnahme bis Ende Juli verlängert: Vom 1. April bis zunächst zum 30. Juni 2022 soll der tatsächliche Hundebestand im Stadtgebiet Borken ermittelt werden. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit sollen so möglichst alle in Borken gehaltenen Hunde erfasst werden (Foto: © Stadt Borken)
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Borken. Ermittlung des tatsächlichen Hundebestandes im Stadtgebiet Borken geht noch bis zum 30. Juli 2022 – Hunde online anmelden unter www.borken.de/hundesteuer

Seit April 2022 wird im Stadtgebiet Borken der tatsächliche Hundebestand im Rahmen einer Hundebestandsaufnahme ermittelt. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit sollen so möglichst alle in Borken gehaltenen Hunde erfasst werden. Unter anderem aufgrund von Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie Personalmangel konnten bisher noch nicht alle Haushalte im Stadtgebiet aufgesucht werden. Aus diesem Grund wird der Zeitraum nun um einen Monat, bis zum 30. Juli 2022 verlängert.

Die Durchführung der Hundebestandsaufnahme erfolgt durch das Unternehmen Springer Kommunale Dienste GmbH aus Düren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Auftrag der Stadt Borken alle rund 18.400 Haushalte im Stadtgebiet besuchen, führen freiwillige Befragungen der Hausbewohnerinnen und Hausbewohner durch, um den Hundebestand pro Haushalt zu ermitteln. Die Befragungen finden werktags in der Zeit von 9 bis 20 Uhr und samstags von 9 bis 17 Uhr statt. Die Stadt Borken weist ausdrücklich darauf hin, dass zur Durchführung der Befragung die Wohnungen der Befragten nicht betreten werden. Zudem können sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch einen gesiegelten Ausweis der Stadt Borken legitimieren.

Der Hundesteuerpflicht unterliegen alle Personen, die sich privat oder geschäftlich einen Hund halten. Zu entrichten ist die Hundesteuer generell an die Stadt, in welcher die Hundehalterin beziehungsweise der Hundehalter seinen Hauptwohnsitz angemeldet hat. Hundehalterinnen und Hundehalter aus Borken können ihre Tiere jeder Zeit ganz unkompliziert online anmelden unter https://www.borken.de/hundesteuer. Dort sind auch weitere Informationen rund um das Thema Hundesteuer zu finden.

Für Fragen steht die Fachabteilung Steuer und Abgaben der Stadt Borken per E-Mail an steuern@borken.de und telefonisch unter 02861/939-138 oder 02861/939-142 zur Verfügung.

In seiner Sitzung vom 5. Oktober 2021 beschloss der Rat der Stadt Borken in 2022 eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen.

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