Das Kreishaus (Foto: Christian Voigt/LokalKlick)
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Kreis Kleve. Die Bezirksregierung Düsseldorf legt als zuständige Aufsichtsbehörde den Wahltermin fest.

Nach dem kurzfristigen Wechsel von Landrätin Silke Gorißen ins Kabinett der Landesregierung Nordrhein-Westfalens stehen im Kreis Kleve Neuwahlen an. Diese betreffen ausschließlich das Amt der Landrätin bzw. des Landrats. Nach der Kreisordnung muss die Neuwahl spätestens sechs Monate nach Ausscheiden der Amtsvorgängerin erfolgen. Da Silke Gorißen am 29. Juni 2022 ihre Ernennungsurkunde als Landesministerin erhalten hat, werden die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Kleve folglich bis Jahresende eine Nachfolgerin bzw. einen Nachfolger wählen.

Den exakten Termin für den Wahlsonntag setzt die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Aufsichtsbehörde fest. Der Kreis Kleve hat sich schriftlich an die Bezirksregierung gewendet, mit der Bitte, zeitnah einen Wahltermin festzulegen. Alle weiteren Fristen – etwa für die Benennung von Wahlvorschlägen – errechnen sich nach Bekanntgabe des Wahltermins.

Aktuelle Rechtsauffassung: Amtszeit endet zur Kommunalwahl im Herbst 2030

Die Länge der Amtszeit der neuen Landrätin bzw. des neuen Landrats richtet sich nach dem Amtsantritt. Nach aktueller Rechtsauffassung des Kreises Kleve ist es so: Wenn die Amtszeit nach dem 1. November 2022 beginnen sollte, dann wird die Kandidatin bzw. der Kandidat bis zum Ende der folgenden Wahlperiode gewählt. Die Amtszeit der neuen Landrätin bzw. des neuen Landrats endete damit erst zur Kommunalwahl im Herbst des Jahres 2030.

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