Symbolfoto Polizei NRW
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Mönchengladbach. Die Polizei Mönchengladbach hat am Donnerstag, 30. Juni, einen 15-Jährigen an der Mühlenstraße festgenommen, der einer Mönchengladbacher Problemgruppe von Jugendlichen zugerechnet wird. Gegen den Jugendlichen besteht ein von der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach erwirkter Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Mönchengladbach.

Beamte erkannten den 15-Jährigen gegen 19.30 Uhr und nahmen ihn fest. Er wurde im Anschluss dem Polizeigewahrsam zugeführt und die Erziehungsberechtigten benachrichtigt.

Hintergrund für den Untersuchungshaftbefehl sind diverse Straftaten wie räuberische Erpressung und andere Gewaltdelikte. Dazu zählt auch eine Tat in einem Linienbus über die die Polizei Mönchengladbach bereits am 20. Juni berichtet hat.


14-Jähriger von Jugendlichem mit Messer verletzt

In der Buslinie 006 ist es am Samstag, 18. Juni, gegen 20 Uhr zu einer gefährlichen Körperverletzung gegen einen 14-Jährigen gekommen. Der Junge wurde am Bein mit einem Klappmesser verletzt.
Nach Aussage des 14-Jährigen saß er im Bus in Richtung Busbahnhof Mönchengladbach, als er von einem ihm nicht bekannten Jugendlichen angesprochen wurde. Dieser fragte den 14-Jährigen, ob der ihm seinen Sitzplatz überlassen würde. Der Junge stand auf und setzte sich auf einen anderen, frei gewordenen Platz in unmittelbarer Nähe zu dem Jugendlichen. Dann soll dieser plötzlich ein Klappmesser aus seiner schwarzen Bauchtasche gezogen haben und den 14-Jährigen unvermittelt mit dem Messer am linken Bein verletzt haben. Der Jugendliche stieg gemeinsam mit einem Freund am Rheydter Busbahnhof aus.
Es besteht der Verdacht, dass es sich bei dem Täter um einen Angehörigen einer polizeibekannten Problemgruppe von Jugendlichen handeln könnte. Die Ermittlungen hierzu dauern an.

Der 15-Jährige ist Teilnehmer an dem Präventionsprogramm “Kurve kriegen”. Dabei handelt es sich um eine kriminalpräventive Initiative des Ministeriums des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen, die auf gefährdete Kinder und Jugendliche ausgerichtet ist.

Am Freitag, 1. Juli, wurde er einem Haftrichter vorgeführt. Dieser setzte den Untersuchungshaftbefehl unter der Auflage außer Vollzug, dass sich der 15-Jährige in eine auswärtige jugendpädagogischen Einrichtung begibt und sich dort gut führt. Die Aufnahme in die Einrichtung erfolgte unmittelbar nach dem Vorführtermin. Falls der Jugendliche gegen die Auflage verstößt, kann der Haftbefehl wieder in Vollzug gesetzt werden. (ots)

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