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Mülheim an der Ruhr. Durch die Zinsanpassungen der Europäischen Zentralbank (EZB) ergeben sich auch Änderungen für die Kundinnen und Kunden der Sparkasse Mülheim an der Ruhr. Das Verwahrentgelt entfällt, Sparzinsen hingegen steigen wieder an.

Klassisches Sparen wird attraktiver

Der von der EZB beschlossene Zinsanstieg (der erste seit 11 Jahren) betrifft auch Mülheimer Sparkassenkunden. Die Erhöhung des Leitzinses führt auch zu positiven Entwicklungen bei den „klassischen Sparprodukten“ der Sparkasse Mülheim an der Ruhr. So wirft ein klassischer Sparkassenbrief mit einer Laufzeit von 10 Jahren derzeit 1,5 Prozent ab. „Aber auch bei festverzinslichen Wertpapieren lohnt sich ein erneuter Blick auf das Angebot“ rät Martin Weck, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Mülheim an der Ruhr. „Gerade in diesen Krisenzeiten ist es umso wichtiger, einen kurzen Draht zu seinem Finanzpartner zu haben, um zu sehen, wie sich die Zinsanpassung auf die eigenen Pläne auswirkt“, empfiehlt Martin Weck.

Auch Kundinnen und Kunden, die in der Niedrigzinsphase einen Immobilienkredit aufgenommen haben, sollten die aktuelle Zinsentwicklung im Blick behalten, denn Bauzinsen werden teurer. So haben sich die Zinsen von Jahresbeginn an fast vervierfacht. Hier gilt es für auslaufende Verträge eine passende Anschlussfinanzierung zu finden.

Das Verwahrentgelt entfällt für private und geschäftliche KundInnen der Sparkasse Mülheim an der Ruhr

Bei der Pressekonferenz der EZB am 21. Juli 2022 wurden Maßnahmen zur Eindämmung der Inflation beschlossen. Die erhöhten Lebenskosten, wie teurere Lebensmittel und Energiepreise sind schon in vielen Geldbeuteln deutlich spürbar. Die Inflationsrate ist erneut angestiegen und bewegt sich im Juni bei 7,6 Prozent. Mittelfristiges Ziel der EZB ist eine stabile Inflationsrate um die zwei Prozent. Mit Erhöhung des Leitzinses durch die EZB ergeben sich künftig einige Änderungen für die Kundinnen und Kunden der Sparkasse Mülheim an der Ruhr.

Die EZB senkt ab dem 27.07.2022 die Gebühren, die Banken und Sparkassen für ihre Einlagen bezahlen müssen. Diese „Strafzinsen“ haben fast alle Banken und Sparkassen an ihre Kundinnen und Kunden als „Verwahrentgelt“ bei Einlagen weitergegeben. Die Erhöhung der Leitzinsen um 0,5 Prozent führt nun dazu, dass das Verwahrentgelt für Banken und damit für Kunden der Sparkasse Mülheim an der Ruhr ab dem 27.07.2022 entfällt. „Wir geben die Erleichterung, die die EZB uns durch die Zinsanhebung gibt, taggleich an unsere Kundschaft weiter“, betont Weck.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Sparkasse Mülheim an der Ruhr unter www.spkmh.de.

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