Ratsfrau Björna Althoff (Foto: © Björna Althoff)
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Krefeld. Die parteilose Ratsfrau Björna Althoff hat eine Anfrage für den kommenden Rat im September gestellt, bei deren Beantwortung der eigene Fachbereich Recht der Stadt Krefeld überprüfen soll, welche Grenzen er in der Öffentlichkeitsarbeit einer Verwaltung sieht und inwiefern die Verwaltung Krefeld diese selbst einhält.

„Ich sehe die Verwaltung als kleinste staatliche Organisationseinheit mit einem hohen Gebot zur Sachlichkeit. Es ist natürlich mehr als wünschenswert, wenn sie auf unterschiedliche Art und Weise im Rahmen dieser Sachlichkeit Bürger:innen begeistert. Ich habe jedoch auch von einigen Bürger:innen die Rückmeldung im Rahmen der Surfparkplanungen bekommen, dass sie die Grenzen der Sachlichkeit nicht mehr eingehalten sahen und das öffentliche Verwaltungsbild als werbend wahrgenommen wurde. Bei solchen Veröffentlichungen und dem Bewerben von einzelnen Gastronomien stellt sich mir die Frage, inwiefern dies rechtssicher ist”, erklärt Björna Althoff den Grund ihrer Anfrage.

So schön es sei, “wenn eine Verwaltung für ihre Stadt, ihre Einzelheiten und auch einzelne Akteure schwärmt und die Bürger:innen auf ihrem Portal gesammelt abholen könnte, so schwierig ist dies für die Trennung von Staat und Presse. Daher finde ich es wichtig, dass definiert wird, wann in Krefeld Privatpersonen, Presse oder Gewerbliche das Informieren, Bewerten und Schwärmen für unsere Stadt und unsere Möglichkeiten übernehmen müssten“, schlussfolgert Althoff.

Die von Althoff eingereichte Anfrage enthält mehrere fragliche Unterpunkte zu Onlineveröffentlichungen und möglichen juristischen Unsicherheiten, wenn sie keine sachlichen Berichte über Verwaltungshandeln darstellen. Den Unterpunkten hat die Ratsfrau jeweils Screenshot-Beispiele der städtischen Internetpräsenz vom Hervorheben einzelner Eis-Cafes und der Rubrik „Friseur & Kosmetik“ bis hin zu nach ihrer Meinung Falschaussagen bei den Surfpark-Internetseiten hinzugefügt.

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