René Schneider übt Kritik am neuen Koalitionsvertrag.
René Schneider MdL (Foto: © René Schneider MdL)
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Niederrhein/Düsseldorf. Maßlos enttäuscht ist der SPD-Landtagsabgeordnete René Schneider über die passive Haltung des NRW-Wirtschaftsministeriums in Sachen Abbau von Kies und Sand am Niederrhein. „Im Wirtschaftsausschuss heute ist deutlich geworden, dass es frühestens im ersten Halbjahr 2025 einen neuen Landesentwicklungsplan geben wird, der unter anderem die Vorgaben aus dem OVG-Urteil umsetzt“, berichtet Schneider nach der Sitzung.

Auf Wunsch der SPD-Landtagsfraktion hatte Ministerin Mona Neubaur berichtet. Schneider erinnerte die Grünen-Politikerin an einen gemeinsamen Auftritt im Oktober 2021, als Neubaur noch gelobt hatte, für den Niederrhein zu kämpfen. Davon sei jetzt nichts mehr zu spüren, meint Schneider: „Die neue Wirtschaftsministerin lässt alle Chancen für unsere Region ungenutzt. Ihr Wirtschaftsministerium kann dem RVR angeblich keine Vorgaben machen, sondern nur Empfehlungen geben. Die Empfehlung, durch die Aufstellung eines sachlichen Teilplans den Zeitdruck aus der Diskussion um neue Kieslöcher am Niederrhein zu nehmen, will Neubaur allerdings nicht geben“, sagt der SPD-Landtagsabgeordnete. Durch einen solchen Teilplan, der unabhängig vom dritten Entwurf des Regionalplans diskutiert werden könnte, bestünde die Chance, zunächst einmal die Eckpunkte zum neuen LEP abzuwarten. Diese will Neubaur im ersten oder zweiten Quartal des kommenden Jahres geben. Daraus werden dann die Ziele formuliert, die am Ende im beschlossenen LEP 2025 stehen werden.

„Mit neuen Vorgaben, die Umweltgesichtspunkte und Generationengerechtigkeit abwägen, könnte der RVR ganz andere Planungen vorlegen“, ist sich der SPD-Umweltpolitiker sicher. Stattdessen müssen die Regionalplaner nun auf Grundlage des LEP 2017 arbeiten, der aus Sicht von Fachleuten juristisch anfechtbar ist. Denn schon damals wurden die Ziele nicht so abgewogen, wie es das OVG aktuell vorgibt. Fragen dazu wich Neubaur im Ausschuss jedoch aus. „Klar ist, dass die betroffenen Kommunen auf dieser Grundlage jede einzelne Auskiesungsfläche beklagen werden, die im neuen REP beschlossen werden. Jahrelange Verfahren werden die Folge sein. Versorgungssicherheit mit Kies und Sand im Sinne der Landesplanung lässt sich dadurch nicht herstellen“, sagt Schneider.

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