( © Westnetz)
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Kreis Kleve/Kreis Wesel. Hausabrisse müssen mindestens vier Wochen vor Durchführung der Bauarbeiten bei Verteilnetzbetreiber angemeldet werden

Eine Immobilie sanieren, umbauen oder abreißen – Maßnahmen wie diese sind mit vielen Vorkehrungen verbunden. Besonders wichtig bei Immobilienabrissen: Versorgungsanschlüsse, wie beispielsweise den Stromhausanschluss, vor dem Abriss trennen zu lassen. Diese Vorsichtsmaßnahme ist zwingend notwendig: Der Kontakt mit dem Hausanschluss unter Spannung kann lebensgefährlich sein.

Die Abrissmaßnahme muss mindestens vier Wochen vor Durchführung beim regionalen Verteilnetzbetreiber angemeldet werden. Denn: Trennungen dürfen ausschließlich durch den zuständigen Verteilnetzbetreiber oder den dafür beauftragten Elektrobetrieb erfolgen. Die endgültige Demontage des Netzanschlusses ist für die Auftraggebenden kostenfrei.


Kontakt mit Hausanschluss unter Spannung kann zu Gefahr für Leib und Leben führen

Bei der Demontage wird die Netzanschlussleitung von der Hauptleitung getrennt. Die Leitungsteile verbleiben auf dem kundeneigenen Grundstück.

Neben Bürgerinnen und Bürgern können sich auch Baufirmen über die Abtrennung der Hausanschlüsse rückversichern. Weitere Informationen unter https://service.westnetz.de/netzanschluss/zustaendigkeitspruefung/zustaendigkeitspruefung.

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