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Mönchengladbach. Das Amtsgericht Mönchengladbach – Jugendschöffengericht – hat am Freitag das Urteil in einer Jugendstrafsache gegen einen im November 2007 geborenen Jugendlichen verkündet, dem vorgeworfen worden war, sowohl als Mitglied einer Jugendbande als auch als Einzeltäter in Mönchengladbach und Rheydt verschiedene Straftaten begangen zu haben.

Der Jugendliche wurde am Freitag (23.09.2022) vom Amtsgericht wegen Raubes in zwei Fällen, Beihilfe zum versuchten Raub, unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, Diebstahls in zwei Fällen, gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlicher Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung zu einer einjährigen Jugendstrafe verurteilt. Die Entscheidung darüber, ob die Jugendstrafe vollstreckt oder zur Bewährung ausgesetzt werden soll, wird das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt fällen. Der Jugendliche lebt derzeit in einer sogenannten „Haftvermeidungseinrichtung“ außerhalb von Mönchengladbach und soll dort zunächst verbleiben. Ob die Jugendstrafe vollstreckt wird oder nicht, wird das Gericht nach Ablauf eines halben Jahres entscheiden. Dabei wird eine maßgebliche Rolle spielen, ob der Jugendliche sich an die vom Gericht festgelegten Auflagen hält und insbesondere in der Einrichtung bleibt.

Zu den Straftaten, die dem Jugendlichen vorgeworfen wurden, hat das Jugendschöffengericht im Wesentlichen folgendes festgestellt: Im Dezember 2021 habe der Angeklagte gemeinsam mit einem Mittäter am Bahnhof in Rheydt einen Geschädigten unter Gewaltandrohung aufgefordert, ihm seine Marken-Weste zu geben. Als der Geschädigte sich zunächst weigerte, habe ihm der Angeklagte ins Gesicht geschlagen und ihm die Weste abgenommen.

Ebenfalls im Dezember 2021 habe der Angeklagte zunächst einen anderen Geschädigten geschlagen. Anschließend habe er gemeinsam mit zwei weiteren Tätern auf den am Boden liegenden Geschädigten eingetreten. Der Geschädigte habe deshalb danach im Krankenhaus behandelt werden müssen. Außerdem habe der Angeklagte im Dezember 2021 aus einem Supermarkt eine Flasche Wodka geklaut.

Ebenfalls im Dezember 2021 habe der Angeklagte zusammen mit einem Mittäter abgelegte Pakete mit Zeitungen, die am Folgetrag ausgetragen werden sollten, durch die Gegend und unter anderem auf die Windschutzscheibe eines Autos geworfen haben, die daraufhin zerbrochen sei. Die kurz darauf eingetroffenen Polizisten habe der Angeklagte als Hunde- und Hurensöhne bezeichnet.

Im Januar 2022 habe der Angeklagte gemeinsam mit einem weiteren Mittäter einen Geschädigten so eingeschüchtert, dass dieser ihnen seinen Rucksack mit Wertsachen übergab, aus denen sich die Täter bedient und ein Paar „Airpods“ sowie Handschuhe gestohlen hätten. Als der Geschädigte seine Sachen zurückverlangt habe, habe der Angeklagte ihm gegen die Beine getreten. Im Februar 2022 habe der Angeklagte darüber hinaus mit Marihuana gehandelt.

Im März 2022 habe der Angeklagte mit einer Gruppe anderer Jugendlicher zwei Geschädigte an einer Bushaltestelle umringt. Während der Angeklagte den Geschädigten ablenkte, hätte ein Mittäter ihm in die Bauchtaschen gegriffen und daraus ein Portemonnaie gestohlen.

Zu der Tat, die letztlich zur Verhaftung des Angeklagten führte, stellte das Gericht Folgendes fest: Der Angeklagte sei im April 2022 gemeinsam mit vier anderen Jugendlichen auf einen Jugendlichen zugegangen. Ein anderer aus der Gruppe habe diesen aufgefordert, sein Bargeld rauszurücken, was der Geschädigte verweigert habe. Daraufhin hätten drei der Mittäter, nicht aber der Angeklagte, den Geschädigten an eine Hauswand gedrückt und versucht, dessen Taschen zu durchsuchen. Dem Geschädigten sei dann aber die Flucht gelungen, ohne dass die Angreifer Beute machen konnten

Der Angeklagte hat in der Hauptverhandlung die vorstehend beschrieben Taten weitgehend eingeräumt.

Das Urteil des Jugendschöffengericht ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Dem Angeklagten und der Staatsanwalt stehen offen, gegen das Urteil Berufung oder Revision einzulegen.

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