Ab dem 1. Dezember 2022 gilt im Rhein-Kreis Neuss eine neue Taxi-Ordnung (Foto: flavijus-GettyImages-863742590)
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Rhein-Kreis Neuss. Die Taxipreise im Rhein-Kreis Neuss werden zum 1. Dezember 2022 bezogen auf die Wegstrecke um 18 Prozent für Tagfahrten (werktags) und um 8 Prozent für Nachtfahrten sowie für Fahrten an Sonn- und Feiertagen steigen. Der Kreistag hat die Anhebung der Preise einstimmig beschlossen. Beantragt worden war von der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V. eine Erhöhung um 27 Prozent für den Tagestarif und für den Nachttarif von 17 Prozent. Dem sind die Kreispolitiker nicht im vollen Umfang gefolgt, da die Tarife noch im letzten Jahr angepasst worden sind und die nun beschlossene Anpassung ausreicht, ein auskömmliches Einkommen der Unternehmen zu sichern. Grund für die aktuelle Tariferhöhung sind insbesondere gestiegene Personalkosten – vorrangig durch Anpassungen beim Mindestlohn – und steigende Sachkosten der Betriebe.

Tagsüber beträgt der Kilometerpreis ab Dezember 2,60 Euro statt bisher 2,20 Euro. Nachts (22 Uhr bis 6 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen zahlt der Fahrgast künftig ebenfalls 2,60 Euro statt bisher 2,40 Euro. Angehoben wird auch der Grundpreis: Er liegt künftig einheitlich am Tag, nachts sowie an Sonn- und Feiertagen bei 3,80 Euro. Zuvor waren es 3,20 beziehungsweise 3,50 Euro.

Fahren mehr als vier Fahrgäste im Großraumtaxi mit, muss auf den Grundpreis sowohl tagsüber als auch nachts ein Zuschlag bezahlt werden, der von 7,00 Euro auf 7,50 Euro angehoben wird.

Zum Verfahren: Will man Taxipreise ändern, so geht das nur über die Änderung einer Rechtsverordnung. Berechtigt hierzu ist laut Gesetz der Rhein-Kreis Neuss. Sobald ein Antrag vorliegt, folgt ein gesetzlich vorgeschriebenes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren. Hier sind Träger öffentlicher Belange wie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, Industrie- und Handelskammer und Gewerkschaft zu informieren bzw. um Stellungnahme zu bitten. Nach dem Anhörungs- und Beteiligungsverfahren geht das Ganze in den zuständigen Fachausschuss und in den Kreisausschuss. Die abschließende Entscheidung trifft der Kreistag.

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