Große Piktogramme, Tempo 30-Hinweise und rote Fahrbahnlinien kennzeichnen den neuen Markierungsstandard für Fahrradstraßen (Foto: Bundesstadt Bonn)
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Bonn. Im gesamten Bonner Stadtgebiet werden zum weiteren Ausbau des Radverkehrsnetzes rund 50 weitere Fahrradstraßen-Abschnitte eingerichtet. Sie werden mit dem neuen Markierungsstandard der Stadt Bonn gekennzeichnet. 

Mit ergänzenden Schriftzügen auf der Fahrbahn und durchgängigen roten Randmarkierungen zeigt dieser deutlich, dass Radfahrende in Fahrradstraßen Vorrang haben. Dadurch soll die Sichtbarkeit von Fahrradstraßen erhöht und die Vernetzung der einzelnen Straßen gestärkt werden. Bei Beschluss durch die vier Bezirksvertretungen wird die Umsetzung der neuen Fahrradstraßen im nächsten Schritt ausgeschrieben und zwischen April und Oktober 2023 markiert.

„Die neue Markierung trägt dazu bei, das Radfahren in Fahrradstraßen sicherer und komfortabler zu machen“, sagt Oberbürgermeisterin Katja Dörner.  „Die Fahrradstraßen bilden im Zusammenspiel mit anderen Führungsformen einen wichtigen Baustein für ein sicheres und durchgängiges Radverkehrsnetz in Bonn.“

Hintergrund

Weil es keine bundesweit geltenden Vorgaben zur Markierung von Fahrradstraßen gibt, müssen die Städte und Kommunen eigene Lösungen finden. Bonner Fahrradstraßen waren bisher lediglich durch eine gestrichelte weiße Randmarkierung und weiße Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn gekennzeichnet. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass zahlreiche Verkehrsteilnehmende Fahrradstraßen so nicht als solche erkennen und die weiße Randmarkierung häufig mit Parkmarkierungen verwechseln. Um die Gestaltung der Fahrradstraße für alle Verkehrsteilnehmenden intuitiv erkennbar zu machen, hat die Stadt Bonn einen neuen Markierungsstandard erarbeitet.

Radverkehr hat Vorrang

Fahrradstraßen sind dem Radverkehr vorbehalten – anderer Verkehr kann durch Zusatzzeichen ebenfalls erlaubt werden. Trotzdem gelten besondere Vorrechte für den Radverkehr: Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Autofahrerinnen und Autofahrer müssen sich auch bei niedrigerem Tempo an die Geschwindigkeit der Radfahrerinnen und Radfahrer anpassen, die in Fahrradstraßen nebeneinander fahren dürfen.

Schriftzüge und rote Markierungen

Künftig – so sieht es der neue Standard vor – wird in jeder Fahrradstraße im Einmündungsbereich das Verkehrszeichen „Fahrradstraße“ inklusive Schriftzug auf dem Boden markiert. Die schon zuvor genutzten weißen Fahrradpiktogramme sowie die Zahl „30“ zur Verdeutlichung des Tempolimits werden auch weiterhin zur Markierung genutzt.

Zusätzlich erhalten die Fahrradstraßen am Rand eine durchgehende rote Linie als Markierung. Diese Linie hat nach Straßenverkehrsordnung keinen Regelungsgehalt, sorgt aber für besonders hohe Aufmerksamkeit. Sie macht allen Verkehrsteilnehmenden jederzeit bewusst, dass sie nicht auf einer „normalen“ Straße unterwegs sind – ganz gleich auf welcher Höhe der Straße sie sich befinden.  Die rote Randmarkierung verdeutlicht zudem visuell die Vernetzung aller Fahrradstraßen, die meist parallel zu den Hauptstraßen auf autoärmeren Straßen verlaufen.

Weitere Informationen im Internet

Die Regeln zu Fahrradstraßen sowie weitere Verkehrsregeln, die den Radverkehr betreffen, sind nachzulesen unter: www.bonn.de/stvo. Die entsprechende Vorlage gibt es hier.

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