Hahn und Henne (Foto: © Kreis Recklinghausen, Svenja Küchmeister)
Anzeigen

Bottrop/Oberhausen/Kreis Wesel/Dorsten/Gladbeck/ Herten/Marl/Gelsenkirchen. Alle erforderlichen Schritte bereits eingeleitet und Nachbarkommunen wurden informiert


Update für Gelsenkirchen, 5.10.22

Geflügelhalter im Nordwesten Gelsenkirchens müssen nun reagieren

Um den Ausbruchsbetrieb wird zudem kurzfristig eine Sperrzone eingerichtet, die aus einer Schutzzone von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern besteht. Die Überwachungszone erstreckt sich auch auf verschiedene Stadtgebiete im Nordwesten Gelsenkirchens. Geflügelhaltern, die innerhalb des Radius liegen, wird unter anderem angeordnet, ihre Tiere im geschlossenen Stall zu halten und die erforderlichen Hygienemaßnahmen einzuhalten.
Alle Geflügelhalter in der Stadt Gelsenkirchen werden aufgefordert, die eigenen Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und falls erforderlich anzupassen, sowie ungewöhnliche Krankheitserscheinungen und erhöhte Tierverluste der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zu melden.
Die Krankheit ist für Hühner und Puten meist tödlich, für den Menschen jedoch in der Regel ungefährlich.
Weitere Informationen und eine Karte mit dem von der Sperrzone betroffenen Gebiet gibt es auf der Homepage der Stadt Gelsenkirchen unter www.gelsenkirchen.de/gefluegelpest.

Update für den Kreis Wesel, 5.10.22

Kreisveterinäramt informiert: Aufstallungspflicht für Geflügel in Teilen von Schermbeck, Hünxe und Dinslaken

( © Kreis Wesel)
Am Montag, 3. Oktober 2022, wurde der Ausbruch der Geflügelpest (HPAI / H5N1) bei einem Hobbygeflügelhalter in Bottrop-Kirchhellen amtlich festgestellt. Der Betrieb ist gesperrt und alle erforderlichen Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen wurden veranlasst.

Eine Sperrzone wurde eingerichtet. Diese besteht aus der inneren Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und aus der äußeren Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern.
 
Im Kreis Wesel liegen östliche Bereiche von Schermbeck, Hünxe und Dinslaken in der Sperrzone.
Ein sehr kleiner Anteil an der Schutzzone liegt im Kreis Wesel und betrifft eine Geflügelhaltung mit 35 Hühnern. Im Bereich der Überwachungszone im Kreis Wesel liegen 116 Geflügelhaltungen mit insgesamt 2.451 Stück Geflügel (1.982 Hühner, 70 Gänse, 125 Enten, 274 Tauben).  

Der Kreis Wesel hat eine Allgemeinverfügung für die Sperrzone mit den erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen veröffentlicht, einsehbar unter https://www.kreis-wesel.de/de/presse/amtsblatt-des-kreises-wesel-47.-jahrgang-nummer-40/. So gilt ab Donnerstag, 6. Oktober 2022, bis auf weiteres in der gesamten Sperrzone unter anderem das Gebot zur Aufstallung des Geflügels.

Die Sperrzone ist unter folgendem Link interaktiv einsehbar:
https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/16DC85B7F55BCCDCE3D2B219F605E254600607F2DECDAE4277EB2CEBB2C0EB1A.

Über das Plus und Minus im oberen linken Bereich kann die Karte vergrößert oder verkleinert werden. Ob Tierhalterinnen und Tierhalter von der Sperrzone betroffen sind, kann durch die Nutzung der Adress-Such-Funktion in Erfahrung gebracht werden: Auf der rechten Seite die drei ineinandergreifenden Zahnrädchen und anschließend „Lokalisieren“ auswählen. Im Feld „Koordinaten-/ Ortseingabe“ kann die genaue Adresse eingegeben werden und mit „Suche!“ bestätigt werden. Wählen Sie den zutreffenden Treffer aus. Um die Lage innerhalb bzw. zur Sperrzone einsehen zu können, verkleinern Sie über das Minus oben links den Kartenausschnitt, bis Sie den gewünschten Ausschnitt sehen.

Geflügelhalter, die ihre Tierzahlen bislang nicht bei der Tierseuchenkasse NRW angemeldet haben, sollten dies unverzüglich nachholen.

Der Kreis Wesel bittet alle Geflügelhalter, die eigenen Biosicherheitsmaßnahmen zu hinterfragen und zu verbessern, sowie ungewöhnliche Krankheitserscheinungen und erhöhte Todeszahlen beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zu melden.
Für Fragen und Meldungen steht der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung unter vet.lm@kreis-wesel.de sowie unter 0281/207-7017 (Dr. Susanne Diekmann), 0281/207-7022 (Jochen Hoffmann) oder 0281/207-7021 (Philipp Harbering) zu Verfügung.

Hintergrund
Die Geflügelpestsaison hat ungewöhnlich früh am Niederrhein begonnen. Bisher war der Winter die gefährliche Periode für die Geflügelhalter in der Region. An der Küstenregion Niedersachsens und Schleswig-Holsteins sind in diesem Jahr durchgängig tote Wildvögel mit einem positiven Befund aufgefallen. In Niedersachsen sind zudem über das ganze Jahr verteilt Ausbrüche in Hausgeflügelbeständen bestätigt worden. Damit hat sich die Anpassung der Risikoanalyse des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) auf der Insel Riems vom vergangenen Jahr bewahrheitet: Das Auftreten der Geflügelpest ist kein saisonales Phänomen mehr. Das Virus hat sich dauerhaft in der Wildvogelpopulation etabliert und mit Ausbrüchen kann jederzeit gerechnet werden.  


In Nordrhein-Westfalen ist nach etwa einer halbjährigen Pause ohne Geflügelpest in Hausgeflügelhaltungen erstmalig wieder ein Erreger des Virus-Subtyps H5N1 in einer Hobbyhaltung in Bottrop-Kirchhellen nachgewiesen worden.

Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut) hat am 3. Oktober 2022 die Vorfälle bestätigt. Betroffen ist eine kleine Haltung mit rund 120 Enten, Gänsen und Hühnern. Alle erforderlichen Schritte zur Eindämmung des Vorfalls sind bereits unverzüglich am vergangenen Wochenende eingeleitet worden.

Um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern, ist der gesamte Geflügelbestand bereits nach rechtlichen Vorgaben getötet und fachgerecht entsorgt worden. Um den Ausbruchsbetrieb wird zudem kurzfristig eine Sperrzone eingerichtet. Diese besteht aus einer Schutzzone von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern. In der Sperrzone gelten bestimmte rechtlich vorgegebene Regelungen für Geflügelhaltungen. Diese umfassen unter anderem ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Die Sperrzone reicht in die Kreise Recklinghausen und Wesel sowie in das Stadtgebiet der Städte Oberhausen und Gelsenkirchen hinein.

Einhaltung erforderlicher Biosicherheitsmaßnahmen besonders wichtig

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz fordert alle Geflügelhalterinnen und -halter in den betroffenen Gebieten auf, Aufstallungspflichten und Biosicherheitsmaßnahmen zwingend und konsequent umzusetzen.

Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein mögliches Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen registriert worden sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt zudem dringend, sich bei konkreten Fragen zum Ausbruchsgeschehen und den in den betroffenen Gebieten geltenden Regeln an die vor Ort zuständigen Stellen bei den Veterinärämtern in den Kreisen und kreisfreien Städte zu wenden.

Umsichtiges Handeln

Bürgerinnen und Bürger werden darüber hinaus gebeten, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises und der kreisfreien Stadt zu melden. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollen nicht berührt, eingesammelt oder selbst vom Fundort verbracht werden.

Das Ansteckungsrisiko für Menschen ist sehr gering und äußert sich im Falle einer Infektion durch grippeähnliche Symptome wie zum Beispiel Fieber, Husten oder Halsschmerzen. Ein Risiko besteht allerdings nur dann, wenn man mit schwer erkranktem Geflügel intensiven und direkten Kontakt hatte.

Stallpflicht ab Mittwoch in Teilen von Dorsten, Gladbeck, Herten und Marl

Geflügelhalter im restlichen Kreisgebiet und in Herne sollten sich vorbereiten

Nach dem Auftreten der Aviären Influenza (HPAIV, Geflügelpest) in Bottrop-Kirchhellen gilt ab Mittwoch, 5. Oktober 2022, in Teilen von Dorsten, Gladbeck, Herten und Marl Aufstallpflicht für Geflügel, da sich beide Städte in der sogenannten Überwachungszone befinden, Teile von Dorsten auch in der Schutzzone. Geflügelhalter in den anderen kreisangehörigen Städten sowie in der Stadt Herne sollten Vorkehrungen treffen, um im Bedarfsfall ihre Tiere ebenfalls kurzfristig sicher unterbringen zu können.

Ob eine Geflügelhaltung in den betroffenen Bereich gehört, können Halter auf einer interaktiven Karte auf der Seite www.kreis-re.de/tierseuchen überprüfen.

Die Stallpflicht für Hausgeflügel gilt für konventionelle Betriebe und Biobetriebe sowie für private Halterinnen und Halter von Hausgeflügel. Entsprechend der ab dem 5. Oktober 2022 geltenden Allgemeinverfügung dürfen alle Halterinnen und Halter von Geflügel in den entsprechenden Bereich von Dorsten, Gladbeck, Herten und Marl mit sofortiger Wirkung Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (z.B. Schutzvorrichtung, Voliere).

Damit Kontakt zwischen Wildvögeln und Geflügel verhindert wird, dürfen Geflügelhalter grundsätzlich ihr Geflügel nicht an Stellen füttern, die für Wildvögel zugänglich sind, oder mit Oberflächenwasser tränken werden, das für Wildvögel erreichbar ist. Auch Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich gelagert werden.

Der Kreis Recklinghausen hat auf seiner Internetseite www.kreis-re.de/tierseuchen eine Checkliste hinterlegt, mit der die Geflügelhalter selber kontrollieren können, ob sie die tierseuchenrechtlichen Anforderungen einhalten.

Wer seinen Geflügelbestand noch nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet hat, muss dies unbedingt sofort nachholen. Anmeldeunterlagen finden sie auf der Seite der Landwirtschaftskammer. Das Veterinäramt bittet um zeitgleiche Übermittlung einer Kopie der Anmeldung an fd39@kreis-re.de oder per Fax an 02361/532227, damit die Daten sofort auch in der Kreis-Datenbank auf dem aktuellen Stand sind.

Das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen ist zuständig für alle Veterinärangelegenheiten im Kreis Recklinghausen und in der Stadt Herne.

Sperrzone reicht auch bis nach Oberhausen und in den Kreis Wesel

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt mit: In Nordrhein-Westfalen ist nach etwa einer halbjährigen Pause ohne Geflügelpest in Hausgeflügelhaltungen erstmalig wieder ein Erreger des Virus-Subtyps H5N1 in einer Hobbyhaltung in Bottrop-Kirchhellen nachgewiesen worden. Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut) hat am 3. Oktober 2022 die Vorfälle bestätigt. Betroffen ist eine kleine Haltung mit rund 120 Enten, Gänsen und Hühnern. Alle erforderlichen Schritte zur Eindämmung des Vorfalls sind bereits unverzüglich am vergangenen Wochenende eingeleitet worden.

Um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern, ist der gesamte Geflügelbestand bereits nach rechtlichen Vorgaben getötet und fachgerecht entsorgt worden. Um den Ausbruchsbetrieb wird zudem kurzfristig eine Sperrzone eingerichtet. Diese besteht aus einer Schutzzone von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern. In der Sperrzone gelten bestimmte rechtlich vorgegebene Regelungen für Geflügelhaltungen. Diese umfassen unter anderem ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Die Sperrzone reicht in die Kreise Recklinghausen und Wesel sowie in das Stadtgebiet der Städte Oberhausen und Gelsenkirchen hinein.

Ministerium: Einhaltung erforderlicher Biosicherheitsmaßnahmen besonders wichtig

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz fordert alle Geflügelhalterinnen und -halter in den betroffenen Gebieten auf, Aufstallungspflichten und Biosicherheitsmaßnahmen zwingend und konsequent umzusetzen.

Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein mögliches Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen registriert worden sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt zudem dringend, sich bei konkreten Fragen zum Ausbruchsgeschehen und den in den betroffenen Gebieten geltenden Regeln an die vor Ort zuständigen Stellen bei den Veterinärämtern in den Kreisen und kreisfreien Städte zu wenden.

Bürgerinnen und Bürger werden darüber hinaus gebeten, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises und der kreisfreien Stadt zu melden. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollen nicht berührt, eingesammelt oder selbst vom Fundort verbracht werden.

Das Ansteckungsrisiko für Menschen ist sehr gering und äußert sich im Falle einer Infektion durch grippeähnliche Symptome wie zum Beispiel Fieber, Husten oder Halsschmerzen. Ein Risiko besteht allerdings nur dann, wenn man mit schwer erkranktem Geflügel intensiven und direkten Kontakt hatte.

Hintergrund zur Aviären Influenza

Die Aviäre Influenza, auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoir-Wirt im wilden Wasservogel hat. Alle Nutzgeflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten sind hochempfänglich für die Infektion. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet. Wasservögel erkranken seltener und oft weniger schwer, scheiden aber das Virus aus und können als Reservoir für Ansteckungen dienen.

Deutschland und Europa erlebten seit Oktober 2020 mehrere schwere Geflügelpest-Seuchenlagen. Nordrhein-Westfalen verzeichnete alleine im Winter 2021/2022 elf Ausbrüche der Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen und über 60 Nachweise bei Wildvögeln. Letztmalig wurde die Viruserkrankung im April dieses Jahres in einer Hausgeflügelhaltung im Kreis Wesel nachgewiesen.

( © Kreis Wesel)
Beitrag drucken
Anzeige