Kreisbrandmeister Norbert Lange aus Meerbusch hat in der Wehrführer-Dienstbesprechung im Kreishaus Grevenbroich bekannt gegeben, sein Amt nicht länger auszuüben (Foto: Rhein-Kreis Neuss)
Anzeige

Rhein-Kreis Neuss. Kreisbrandmeister Norbert Lange legt sein Amt in Absprache mit Landrat Hans-Jürgen Petrauschke zum 31. Dezember dieses Jahres nieder. Der 61-jährige Meerbuscher hatte die Tätigkeit von 2011 bis 2017 ehrenamtlich wahrgenommen, danach erledigte er sie im Hauptamt. Sein Rücktritt erfolgt aus persönlichen Gründen: Er möchte sich verstärkt seiner Arbeit als Sachverständiger für Brand- und Explosionsursachen widmen.

„Wir danken Kreisbrandmeister Lange für sein Engagement für die Sicherheit der Menschen im Rhein-Kreis Neuss und wünschen ihm für die Zukunft viel Erfolg und alles Gute“, so Petrauschke in einer Wehrführer-Dienstbesprechung, die am Montag im Kreishaus Grevenbroich aus dem aktuellen Anlass einberufen worden war.

Die Aufgaben und Funktionen des Kreisbrandmeisters nehmen bis zur Neubesetzung der Stelle die stellvertretenden Kreisbrandmeister Stefan Meuter und Heinz Dieter Abels wahr. Das Verfahren zur Ernennung eines Nachfolgers für Lange ist klar geregelt im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz: Der Kreistag bestellt auf Vorschlag des Landrats, der zuvor die Leitungen der Feuerwehren und Berufsfeuerwehren im Kreis sowie den Bezirksbrandmeister angehört hat, eine Kreisbrandmeisterin oder einen Kreisbrandmeister und bis zu zwei ehrenamtliche Stellvertreter.

Der Kreistag entscheidet zugleich, ob der Kreisbrandmeister die Tätigkeit im Ehren- oder im Hauptamt wahrnimmt. Der Kreisbrandmeister sowie seine Vertreterinnen und Vertreter werden durch den Landrat ernannt. Kreisbrandmeister dürfen nicht gleichzeitig der Leitung der Feuerwehr einer kreisangehörigen Gemeinde angehören.

Beitrag drucken
Anzeigen