Thomas Meuser und Isabelle Bott (Fotos: privat)
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Mönchengladbach. Sowohl für Odenkirchen als auch für Windberg und Eicken konnten die Schiedsämter jetzt neu besetzt werden: Wenn ein Streit in der Nachbarschaft eskaliert oder ein Gespräch zwischen den betroffenen Menschen nicht mehr möglich ist, möchten Isabelle Bott und Thomas Meuser schlichten statt richten.

Seit Oktober hat der Bezirk Nord/1 (Windberg, Am Wasserturm, Eicken und Gladbach) eine neue Schiedsfrau. Durch ihre berufliche Tätigkeit als Personalreferentin und ihr Ehrenamt als Streitschlichterin während der Schulzeit hat Isabelle Bott nicht nur zuhören, sondern auch das Vermitteln zwischen verschiedenen Parteien und Interessen gelernt. Die 30-jährige möchte Konflikte zwischen Nachbarn lösen und so das Zusammenleben in ihrem Stadtbezirk harmonischer machen, bevor ein Streit vor Gericht teuer und langwierig ausgetragen wird.

Thomas Meuser ist vom Rat der Stadt Mönchengladbach zum neuen Schiedsmann im Bezirk MG-Süd 2 gewählt worden. Sein Bezirk umfasst neben Odenkirchen-Mitte auch die Hohnschaften Bell, Güdderath, Kamphausener Höhe, Kohr, Ruhrfeld, Sasserath, Mongshof, und Wetschewell. Der 61-jährige ist in Odenkirchen geboren, aufgewachsen und seit über 20 Jahren mit seiner Familie auch wieder heimisch. Somit liegt ihm das Gemeinwohl und friedliche Miteinander in seinem Stadtteil sehr am Herzen. Den in einer Sache streitenden Personen möchte er aufmerksam zuhören, sie konstruktiv begleiten und in der Sache vermitteln, so dass am Ende ein für beide Seiten fairer Kompromiss gefunden werden kann. Miteinander sprechen, sich respektvoll begegnen und aufeinander zugehen haben Thomas Meuser bei seinen Tätigkeiten an der Hochschule Niederrhein stets begleitet.

Zu den Fällen, mit denen Menschen zu einer Schiedsperson kommen, gehören Beleidigungen, leichte und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohungen, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch oder Verletzung des Briefgeheimnisses. Schiedsfrauen und Schiedsmänner nehmen dabei die Rolle als neutraler Vermittler ein. Sollte in dem Schiedsverfahren eine Lösung gefunden werden, müssen die Fälle nicht weiter vor Gericht verhandelt werden. In bestimmten Streitangelegenheiten sind die Parteien sogar verpflichtet, zunächst eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann aufzusuchen. Die Aufsicht über das Schiedsamt hat das zuständige Amtsgericht und die Schiedspersonen werden in ihr Ehrenamt für jeweils fünf Jahre vom Rat der Stadt gewählt.

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