(Foto: DRK)
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Rhein-Kreis Neuss. Silvester bedeutet für viele Menschen, ausgiebig den Jahresausklang zu feiern und dann auf das neue Jahr anzustoßen. Doch für den Rettungsdienst ist die Nacht vielerorts geprägt von einem sehr hohen Einsatzaufkommen. Übermäßiger Alkoholkonsum, körperliche Auseinandersetzungen und Verletzungen durch Böller und Scherben sorgen in jedem Jahr für zahlreiche Rettungsdiensteinsätze. Das Deutsche Rote Kreuz im Kreisverband Neuss appelliert daher, sich verantwortungsvoll und umsichtig zu verhalten, damit die Feier nicht in der Notaufnahme endet.

„Der Rettungsdienst hat zur Silvesternacht vor allem mit Alkoholvergiftungen, Hand-, Augen- oder Schnittverletzungen und Verbrennungen zu tun“, berichtet Marc Dietrich, Vorstandssprecher des DRK-Kreisverband Neuss e.V. „Auch bei ausgelassener Stimmung sollte Vorsicht gewahrt werden, um unbeschwert ins neue Jahr feiern zu können“ so Marc Dietrich. Für Notfälle gibt das DRK Neuss folgende Erste-Hilfe-Tipps:

1. Handverletzungen
Größere Wunden müssen steril abgedeckt werden. Bei größerem Blutverlust muss sofort ein Notarzt verständigt werden. Abgerissen Finger sind an Silvester keine Seltenheit. Der abgerissene Finger sollte so keimfrei wie möglich in ein Stück Verbandmaterial eingewickelt werden. Dieses sollte in einen Plastikbeutel gegeben werden, der dann in einen zweiten Plastikbeutel gegeben wird und mit Wasser und Eis gefüllt wird. Der amputierte Finger sollte unter der Wasseroberfläche sein, darf aber nicht mit Wasser oder Eis in Berührung kommen. Auch in dieser Situation sollte der Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 alarmiert werden.

2. Verbrennungen
Leichte Verbrennungen, die die Größe der Handfläche nicht überschreiten, können kurze Zeit mit lauwarmem Leitungswasser gekühlt werden und bei Bedarf steril abgedeckt werden. Größere Verbrennungen (Verkohlung der Haut, leichte bzw. keine Schmerzen) sind ein Fall für den Notarzt.

3. Augenverletzungen
Verletzungen durch eingedrungene Fremdkörper und Verbrennungen sind typische Augenverletzungen an Silvester. Bei Augenverletzungen müssen beide Augen durch einen Verband ruhiggestellt werden, damit das letzte Auge nicht mehr bewegt wird. Betroffene sehen nun nichts mehr und müssen betreut werden. Auf jeden Fall sollte der Notruf 112 gewählt werden.

4. Alkoholvergiftungen
Maßloser Alkoholkonsum kann zu einer Vergiftung mit lebensgefährlichen Folgen führen. Ein leichter Rausch ist noch kein Notfall. Wenn jemand durch überhöhten Alkoholkonsum zusammenbricht, muss das aber unbedingt ernst genommen werden: Sofort die Atmung prüfen! Bleibt eine Person auch nach wiederholten Ansprechversuchen bewusstlos, muss unbedingt der Notruf 112 gewählt werden und die Person in die stabile Seitenlage gebracht werden. In einer kalten Silvesternacht im Freien ist auch unbedingt an den Wärmeerhalt zu denken, um eine drohende Unterkühlung zu verhindern.

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