Landrat Hans-Jürgen Petrauschke (Foto: Andreas Baum/Rhein-Kreis Neuss)
Anzeigen

Rhein-Kreis Neuss. In diesen Tagen erhalten die acht kreisangehörigen Kommunen erfreuliche Post aus dem Kreishaus: Wegen der positiven Entwicklung für Leistungen nach dem SGB II – bis 31. Dezember 2022 auch als Hartz IV und seit 1. Januar 2023 als Bürgergeld bekannt – kann ihnen der Rhein-Kreis Neuss rückwirkend für 2022 mehr als 1,2 Millionen Euro erstatten. Der Betrag ergibt sich aus der vorläufigen Endabrechnung des Kreises für die Eigenbeteiligung der Kommunen im Bereich der Grundsicherung.

Den größten Anteil der aktuellen Rückerstattung erhält die Stadt Neuss mit rund 614.400 Euro; Grevenbroich erhält 233.400 Euro, Dormagen 138.000 Euro, Meerbusch 77.600 Euro, Kaarst 93.700 Euro, Korschenbroich 54.900 Euro, Jüchen 35.000 Euro und Rommerskirchen 300 Euro (alle Werte gerundet auf Hundert).

Der Kreis ist als Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II für die Kosten der Unterkunft und Heizung von Leistungsempfängern zuständig. Für 2022 handelt sich dabei noch um Hartz-IV-Kosten. Nach Abrechnung der Bundesmittel teilen sich Kreis und Kommunen die Hartz IV-Nettoaufwendungen. Möglich wird die aktuelle Erstattung an die kreisangehörigen Kommunen unter anderem durch einen weiteren Rückgang der Langzeitleistungsbezieher.

Zudem hat der Kreis für 2022 eine gegenüber der Prognose höhere Wohngelderstattung durch das Land erhalten, die ebenfalls in die Abrechnung einfließt. Noch nicht berücksichtigt sind die flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft, weil diese frühestens im Sommer durch den Bund abschließend abgerechnet werden können.

Trotz der positiven Entwicklung für 2022 mahnt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke: „Die Sozialkosten für Miete und Nebenkosten der Bedarfsgemeinschaften bilden mit mehr als 81 Millionen Euro immer noch einen der größten Ausgabenposten im Kreishaushalt.“ Es gelte, alle Anstrengungen fortzusetzen, um noch mehr Menschen in Arbeit zu bringen. „Eine berufliche Tätigkeit ist immer auch Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben“, so der Landrat.

Beitrag drucken
Anzeige