Der ehemalige Bundestagsabgeordnete für den Kreis Viersen, Uwe Schummer, in Berlin im Regierungsviertel am Spreebogen (Foto: privat)
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Krefeld/Willich/Rhein-Ruhr. Sie ist die drittgrößte Wahl, nach der Europa- und der Bundestagswahl. Doch kaum bekannt, die Sozialwahl mit 50 Millionen Wahlberechtigten. Alle, die sozialversichert sind, wählen ihre Parlamente. Neben den Gewerkschaften kandidieren weitere soziale Verbände und freie Listen. Traditionell dabei ist auch die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), die sich im Rahmen einer Klausurtagung am Wochenende in Krefeld-Linn mit der Selbstverwaltung in der Renten- und Krankenversicherung beschäftigte. In der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerverbände (ACA) haben sich Kolping, KAB und die Evangelische Arbeitnehmerschaft zusammengeschlossen. Gemeinsam treten sie bei den Sozialwahlen, die am 31. Mai 2023 stattfinden, an.

Die Versicherten werden angeschrieben. Viele haben von ihrer Kranken- oder der gesetzlichen Rentenversicherung einen ersten Brief mit dem Hinweis auf die Wahl bereits erhalten. Die konkreten Wahlunterlagen folgen in den nächsten Wochen. Im Bundestag war ich 2021 an einer Wahlrechtsreform beteiligt. So sind bei den Krankenkassen neben der Briefwahl erstmals auch Online-Wahlen möglich. Bei den Wahllisten sind Frauen angemessen zu berücksichtigen. Bis zum 31. Mai müssen die Wahlunterlagen zurückgesandt werden, dann wird ausgezählt. Auf dem Wahlzettel stehen Verbände und Gruppen. Die Gewählten bilden dann nach den prozentualen Ergebnissen die Vertreterversammlungen der Selbstverwaltung. Diese arbeiten wie die politischen Parlamente.

Ihre Aufgabe ist die Kontrolle der Haushalte, aber auch die Bildung von Fachausschüssen; so gibt es den Widerspruchsausschuss, wenn Gesundheitsleistungen streitig sind. Wird eine Kur nicht bewilligt, kann Widerspruch eingelegt werden. Dann prüft der Ausschuss den Widerspruch. Die Frage „freiwilliger Leistungen“ bei der Prävention oder ob und wie Therapiehunde bei schwerer Depression Medikamente ersetzen können, es ist immer konkret. Die „Abgeordneten“ der Versicherten sind dann gefordert. Speziell ist die Sozialwahl bei der AOK. Der DGB und die ACA haben eine gemeinsame Liste eingereicht. Weitere Listen gibt es nicht. So wird in einer „Friedenswahl“ intern so aufgeteilt, dass ein Drittel der Mandate an die ACA geht, zwei Drittel der Plätze an die DGB-Liste. Trotzdem ist wichtig, dass die Gewählten nach der Wahl nicht in interne Gremien abtauchen, sondern weiter gefordert werden. Ihre Amtszeit läuft über sechs Jahre. Deshalb mein Appell; wenn Sie die Briefunterlagen erhalten, bitte nicht weglegen, wählen Sie. Je höher die Wahlbeteiligung ist, desto stärker wird die Selbstverwaltung der Versicherten.

Von Uwe Schummer

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