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Krefeld. Der 16-Jährige, der im Januar mit einer Amokandrohung gegen das Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium in Krefeld einen umfangreichen Polizeieinsatz ausgelöst hatte, bekommt nun von der Polizei einen Kostenbescheid: Gebühren in Höhe von 37.795,69 Euro soll der Baden-Württemberger bezahlen. Bei der polizeilichen Vernehmung hatte er die Tat eingeräumt.

Am Nachmittag des 23. Januars 2023 war der Schulleitung per E-Mail eine Amoktat angedroht worden, sie hatte daraufhin die Polizei verständigt. Bereits am nächsten Tag konnten die Beamten den 16-Jährigen als Urheber der Ankündigung ermitteln. Er hatte den E-Mail-Account eines Schülers des Gymnasiums gehackt und unter dessen Mailadresse die Drohung an die Schulleitung, Lehrer und Schüler gesendet. Gegen den Baden-Württemberger läuft nun ein Ermittlungsverfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens und außerdem wegen Volksverhetzung, weil in den Mails auch Äußerungen wie “Heil Hitler” gestanden hatten.

Die Polizei darf einen Einsatz zur Gefahrenabwehr dem Täter in Rechnung stellen, wenn er gegenüber einer anderen Person eine Gefahrenlage wie eine Amoktat vortäuscht und damit rechnen muss, dass diese Person die Polizei alarmiert. Die Krefelder Polizei war am 23. Januar und am Folgetag mit etlichen Beamten und Angestellten im Einsatz. Die Summe von knapp 38.000 Euro errechnet sich größtenteils aus ihren Stundenlöhnen.

“Grundsätzlich stellen wir Kosten, die für die Erfüllung unseres gesetzmäßigen Auftrags entstehen, nicht in Rechnung. Aber das hier ist schon ein besonderer Fall. Hier hat jemand eine Gefahr für das Leben vieler Menschen vorgetäuscht und einen großen Polizeieinsatz in der Schule provoziert. Und das wollte er dann auch noch einem Schüler des Gymnasiums in die Schuhe schieben”, so Polizeipräsidentin Ursula Mecklenbrauck. “Für die Kosten sollte der Verursacher aufkommen und nicht der Steuerzahler.”

Der Baden-Württemberger hat nun zunächst bis Mitte April Gelegenheit, sich zu dem anstehenden Kostenbescheid zu äußern. Dass er minderjährig ist, entbindet den auch zur Tatzeit 16-Jährigen allerdings nicht von seiner Zahlungspflicht. (ots)

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