Viel Spaß hatten diese Mädchen bei der Stadtranderholung des Kreises Kleve im Vorjahr. In Kürze startet die Anmeldung. Gutscheincodes für die Kostenbefreiung können bereits jetzt beantragt werden (Foto: © Kreis Kleve)
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Kreis Kleve. Wer in den elf vom Kreis Kleve betreuten Kommunen Sozialleistungen bezieht, kann für seine Kinder Gutscheincodes für die Teilnahme beantragen.

Die Vorbereitung für die Stadtranderholungen des Kreises Kleve laufen derzeit auf Hochtouren. Die Online-Anmeldung für die Tagesfreizeiten in Kalkar-Wissel und am Eyller See in Kerken beginnen ab dem 17. April 2023. Erziehungsberechtigte, die im Vorfeld für ihre Kinder einen Gutschein zur Kostenbefreiung beantragen möchten, können sich um diesen bereits ab sofort kümmern. Der Gutscheincode für die Kostenerstattung wird zur Anmeldung benötigt.

An „FiHuHo“ in Kalkar-Wissel können Kinder aus Bedburg-Hau, Kalkar, Kranenburg, Rees oder Uedem teilnehmen. „Huck-Ale-Le“ am Eyller See in Kerken richtet sich an Kinder aus Issum, Kerken, Rheurdt, Straelen, Wachtendonk und Weeze. Weitere Infos zur Online-Anmeldung und Neuigkeiten zu den Programmen finden Kinder und Eltern auf den Internetseiten www.fingerhutshof-wissel.de („FiHuHo im Sommer“) und www.jugendzeltplatz-eyll.de („Stadtranderholung“).

Die Teilnahmegebühr beträgt 25 Euro pro Kind und pro Woche. Befreit von den Kosten sind Familien, die Arbeitslosengeld I, Bürgergeld, Sozialhilfe oder vergleichbare Leistungen beziehen, Wohngeld erhalten oder geflüchtet sind und zurzeit in Deutschland leben. Sie können ab sofort in den Rathäusern ihrer Heimat-Stadt oder -Gemeinde entsprechende Gutscheine erhalten. Mit diesen ist die Teilnahme der Kinder kostenlos, wenn der Gutscheincode bei der Anmeldung angegeben wird. Ein entsprechender Nachweis ─ z.B. in Form eines Antrags im Rahmen des Bildungs- und Teilhabegesetzes ─ ist bei der jeweiligen Kommune vorzulegen.

In diesem Jahr findet „FiHuHo“ in Kalkar-Wissel vom 26. Juni bis 14. Juli 2023 und „Huck-ale-le“ in Kerken-Eyll vom 10. bis 28. Juli 2023 statt. Die Tagesfreizeiten sind jeweils auf 200 Kinder ausgelegt. Dabei können Familien, die für sie passende Woche bzw. Wochen buchen. Teilnehmen können alle Schulkinder, die nach den Sommerferien in die zweite Klasse gehen oder höchstens 14 Jahre alt sind.

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