René Schneider MdL (Foto: Chrisi Stark)
Anzeige

Kreis Wesel/Düsseldorf. Die Wolfsgebiete und ihre Streifzonen in Nordrhein-Westfalen werden auf rund 40 % der Landesfläche erweitert. Dies gab das nordrhein-westfälische Umweltministerium nach Angaben des SPD-Landtagsabgeordneten René Schneider jetzt in der Sitzung des Umweltausschusses bekannt. Demnach soll in den Wolfsgebieten Schermbeck sowie Minden-Lübbecke der Bereich erweitert werden, in dem der Weidetierschutz vom Land bezahlt wird.

„Die dazugehörigen Förderrichtlinien sollen bis zum Ende des Jahres überarbeitet werden. Dies ist auch dringend nötig“, sagt der umweltpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion René Schneider. Unter anderem wurde in den vergangenen Wochen deutlich, dass eine Förderung von Herdenschutzhunden davon abhängt, wo die jeweilige Schäferei ihren Sitz hat. „Dabei sollte doch entscheidend sein, wo die jeweilige Herde steht“, meint Schneider. Diese Auffassung brachte er in der Umweltausschusssitzung des Landtags zum Ausdruck.

Ebenfalls in der Kritik steht die Wolfsverordnung, die vor rund einem Jahr kurz vor der Landtagswahl als „Beruhigungspille“ vom damaligen Umweltministerium erlassen wurde. Die Möglichkeiten des Verscheuchens, Vergrämens und auch der Entnahme eines Wolfes sind seitdem kein einziges Mal zur Anwendung gekommen. „Wenn das Ministerium jetzt die Verordnung evaluieren möchte, frage ich mich, auf welcher Basis. Grundsätzlich muss sich der Minister fragen lassen, ob eine Verordnung taugt, die dann kein einziges Mal zur Anwendung kommt“, so Schneider. Die Erwartungen vor Ort seien da ganz andere gewesen.

Diskutiert wurde im Landtag auch darüber, wie hoch die Weidetierzäune eingerichtet werden sollen. Während bereits 90 Zentimeter ausreichend sind, um bei einem Rissereignis die Schäden vom Land erstattet zu bekommen, braucht es einen 1,20 Meter hohen Zaun, der von einem Wolf übersprungen wird, damit dieser Wolf als auffällig gilt. „Diese Hürde kann ein Wolf schon deshalb selten bis gar nicht nehmen, weil die Schäferinnen und Schäfer aus praktischen Gründen lieber auf niedrigere Modelle ausweichen, die zudem noch wesentlich leichter zu transportieren sind“, weiß Schneider um die Situation vor Ort. Allein deshalb kam es aus seiner Sicht im Rückkehrschluss noch nicht dazu, dass die Möglichkeiten aus der Wolfsverordnung zur Anwendung kommen konnten. Denn um als auffällig zu gelten, müsste laut Ministerium ein Wolf mindestens zweimal innerhalb eines Monats die Höhe von 1,20 m überspringen. Schneider: „Das ist ein bisschen so wie ein Geschwindigkeitslimit von 500 km/h auf der Autobahn. Diese Geschwindigkeit wird nie ein Auto erreichen. Und wenn ich dann noch sage, dass ein Temposünder gleich zweimal mit 500 km/h geblitzt werden muss, damit er zur Rechenschaft gezogen werden kann, verliert diese Regel praktisch komplett an Sinn und Bedeutung.“

Beitrag drucken
Anzeigen