Viele unterschiedliche Wassersportler nutzen die Duisburger Seen (Foto: privat)
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Duisburg. Mit der Sechs-Seen-Platte verfügt die Stadt Duisburg über ein hervorragendes Naherholungsgebiet, das auch vielen Wassersportler eine Heimat bietet. Eine Vielzahl von Wassersport-Vereinen an den Ufern der Seen ist der beste Beleg dafür.

Das große Einzugsgebiet der Seen weit über das Duisburger Stadtgebiet hinaus führt aber insbesondere im Sommer durch den Besucherandrang immer wieder zur Überlastung der Möglichkeiten. Konflikt- und Gefahrensituationen zwischen Sportler verschiedenster Couleur und den Erholungssuchenden sind dann oft vorprogrammiert. Gerade die erholungssuchenden Bürger unterschätzen dabei die Gefahren der Elemente oft erheblich. Im letzten Jahr hat dies leider wieder zu Todesfällen durch Ertrinken geführt.

Der Kanuverband NRW hatte in Zusammenarbeit mit dem Duisburger Yachtclub deshalb zu einem Workshop aufgerufen. Wassersportler aus den unterschiedlichen Disziplinen sollten sich näher kennenlernen, um Möglichkeiten und Gefährdungspotentiale durch die Sportgeräte ihrer Mitsportler zu erfahren und Möglichkeiten der gemeinschaftlichen Zusammenarbeit auszuloten. Mit von der Partie waren die Duisburger Stadträte Dieter Lieske und Werner von Häfen, die sich bereitwillig und konstruktiv der Diskussion über Möglichkeiten und Grenzen der kommunalen Verwaltung in der Organisation der Besucherströme stellten.

Während sich die Sportler über Vorfahrtsregeln, Befähigungsnachweise, Versicherungspflicht und zivilrechtliche Haftung bei Unfällen austauschten, wurde in der Diskussion mit den Stadträten klar, dass die Nutzungssatzung für die Seen auf Duisburger Stadtgebiet immer wieder auf neue Gegebenheiten angepasst werden muss. Die Überwachung der Zugangsbeschränkungen bleibe dabei aber eine Mammut-Aufgabe.

Insbesondere Ortsunkundigen sind oft die wichtigste Regeln im Miteinander auf den Seen nicht klar. So ist das Baden und Schwimmen in den Seen außerhalb des Freibades grundsätzlich untersagt: Bei der Tiefe der Seen bilden sich im Hochsommer oft Kaltwasserströme, die bei einem überhitzten Körper auch für geübte Schwimmer unerwartet zu Kreislaufversagen führen können.

Auch für die Sportgeräte selbst gibt es Zugangsbeschränkungen, deren wichtigste Forderung ein entsprechender Befähigungsnachweis der Nutzer ist, um sicherzustellen, dass sich die Sportler untereinander nicht gefährden oder über Gebühr belästigen. Eine obligatorische Zulassung des eigenen Sportgerätes soll dabei sicherstellen, dass die Kapazität der Seen nicht überlastet wird.

Immer neue Sport- und Freizeitgeräte bedingen jedoch auch die fortwährende Anpassung dieser Vorschriften zum Zweck der Gefährdungsminimierung. Insbesondere die in Mode gekommenen Stand-Up-Paddler, die organisatorisch den Kanuten zugeordnet werden, stellen hier eine Herausforderung dar. Während sich Ungeübte oft selbst in Gefahr bringen und andere Sportler durch Unkenntnis behindern, bieten die im Kanuverband NRW organisierten Sportler mit dem Europäischen Paddelpass eine adäquate Ausbildung an und hoffen, dass die Verwaltung denselben recht bald als Befähigungsnachweis anerkennt.

Während sich Stadträte und Sportler einig waren, dass die fruchtbare Diskussion weitergeführt werden muss, konnten die Sportler selbst am folgenden Praxistag die unterschiedlichen Sportgeräte außerhalb ihres eigenen Kernbereichs erfahren und dabei Rücksichtnahme untereinander trainieren.

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