Die Silhouette Uerdingens war bislang noch nicht Schutzgegenstand. Diese ist aber maßgeblich bei der Beurteilung von Bauvorhaben in der Umgebung des Denkmalbereichs (Grafik: Stadt Krefeld, Stadt- und Verkehrsplanung)
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Krefeld. Gestaltungs-, Werbeanlagen- und Denkmalbereichssatzung in Ausschüssen

In den nächsten Wochen fallen wichtige Entscheidungen für Uerdingen: Die Stadtverwaltung schlägt vor, die Denkmalbereichssatzung zu überarbeiten und gleichzeitig eine Gestaltungs- sowie eine Werbeanlagensatzung auf den Weg zu bringen. Ziel ist es, die historische Silhouette der Altstadt sowie schützenswerte Bauten zu erhalten und Neu- sowie Umbauten so zu gestalten, dass sie sich harmonisch in das vorhandene, historische Umfeld einfügen.

Uerdingen als historischer Stadtteil

„Die Uerdinger Altstadt blieb – hingegen vieler anderer Straßenzüge in Krefeld – im Zweiten Weltkrieg fast unversehrt. Das führt dazu, dass wir mit Gebäuden wie dem Klöske, den Herberzhäusern, dem Rheinschlösschen, der Burg oder den Stadtmauern, aber auch mit historischen Wohn- und Geschäftshäusern eine außergewöhnliche Bausubstanz haben”, sagt Planungsdezernent Marcus Beyer. „Auf Grundlage der bisherigen Denkmalbereichssatzung hatten wir bislang aber nur wenig Möglichkeit, im Rahmen von Umbau- und Neubaumaßnahmen diesen besonderen Charakter zu sichern. Das soll sich nun ändern.”

Satzungen funktionieren im Zusammenspiel

Grundlage dafür ist das Zusammenspiel dreier Satzungen. Während die Fortschreibung der Denkmalbereichssatzung vor allem die Substanz bewahrt, sollen eine neue Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung auf das Erscheinungsbild einwirken. Ein Beschluss der neuen Satzungen würde dafür sorgen, dass zukünftig auch Neubau- und Umbauprojekte von allen Gebäuden im ausgewählten Bereich von der Stadtverwaltung genehmigt werden müssten. Die Satzungen betreffen das Areal zwischen der Straße „Am Bahnhofsplatz”, der Kurfürstenstraße, der Straße „Am Wallgarten” und dem Rheindeich parallel zur Kronenstraße und zur Casinogasse.

Die Stadt wüscht sich mehr Handhabung

Für Kirsten Steffens, Leiterin der Abteilung „Räumliche Entwicklung und Denkmalschutz”, ist das ein wichtiger, notwendiger Schritt: „Wir haben in der Vergangenheit immer wieder erlebt, dass historische Fassaden, die nicht unter Denkmalschutz standen, so verändert wurden, dass sie im Straßenbild negativ auffielen. Auch Neubauprojekte wirken in der Straßensilhouette teilweise wie Fremdkörper”, schildert sie. Bislang fehle eine Satzungsgrundlage, um hier einzugreifen.

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