Diese Waffe hat die Polizei sichergestellt (Foto: Polizei)
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Bochum/Dortmund/Witten. Nach den Festnahmen in Sachen des Tötungsdelikts in der Bochumer Hustadt geben Staatsanwaltschaft und Polizei weitere Details bekannt.

Im Rahmen einer Pressekonferenz wurden Medienvertreter über die umfänglichen Ermittlungen informiert, die am 7. März nach den tödlichen Schüssen auf einen 58-Jährigen Bochumer begannen und am 24. Mai zu zwei Festnahmen führten.


Nach knapp zwei Monaten intensiver Ermittlungsarbeit der Mordkommission unter Sachleitung des Staatsanwalts Philipp Rademacher erfolgte am frühen Mittwochmorgen, 24. Mai, der Zugriff auf Dortmunder und Wittener Stadtgebiet. Kräfte des SEK (Spezial-Einsatzkommando) nahmen einen 26-jährigen Dortmunder und einen 29-jährigen Wittener fest. Der Dortmunder wurde bei dem Zugriff leicht verletzt, der Wittener blieb unverletzt.
Bei den anschließenden Durchsuchungsmaßnahmen wurden diverse Beweismittel sichergestellt. Die beiden Tatverdächtigen wurden einem Haftrichter vorgeführt.

Ein 26-Jähriger aus Dortmund steht im dringenden Tatverdacht, die tödlichen Schüsse abgegeben zu haben; ein 29-jähriger Wittener wird verdächtigt, als Komplize fungiert zu haben. Hintergrund des Tötungsdelikts ist nach aktuellem Ermittlungsstand eine zufällige Begegnung: Der Dortmunder war mit dem 58-Jährigen im Straßenverkehr in Streit geraten – beide waren einander zu diesem Zeitpunkt offenbar gänzlich unbekannt -, einige Tage später folgten die tödlichen Schüsse in der Tiefgarage an der Wohnung des 58-Jährigen.

Die Mordkommission unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Bochum nahm noch am selben Tag die Arbeit auf. Unter anderem durch eine Funkzellenauswertung rückten die beiden polizeibekannten Tatverdächtigen schließlich in den Fokus der Ermittlerinnen und Ermittler. Am 24. Mai folgte schließlich der Zugriff an ihren Wohnanschriften in Dortmund und Witten. Dabei setzte die Polizei auch Spezialeinheiten ein.

Bei den Durchsuchungen stellten die Einsatzkräfte neben diversen Beweismitteln eine 9-mm-Faustfeuerwaffe des Typs “Viking” samt Munition sicher. Dabei handelt es sich nach aktuellem Stand wahrscheinlich um die Tatwaffe; weitergehende Ermittlungen sind diesbezüglich über das Bundeskriminalamt angestoßen worden.

Die Tatverdächtigen wurden einem Haftrichter vorgeführt, der für beide Untersuchungshaft anordnete. (ots)

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