Der Kirchplatz mit der Pfarrkirche St. Nikolaus und der angrenzenden Fußgängerzone prägt den Stadtteilkern Osteraths (Foto: Stadt Meerbusch)
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Meerbusch. Gute Nachricht aus Düsseldorf: Der Stadtteil Osterath wurde in das Städtebauförderungsprogramm von Bund und Land NRW aufgenommen. Damit erhält die Stadt Meerbusch für das Jahr 2023 Fördermittel in Höhe von rund 158.000 Euro. Neben der Refinanzierung des dazu von der Stadt eingereichten „Integrierten Handlungskonzeptes Osterath (IHKO)“ fließt das Geld in ein modernes Projektmanagement, das die Stadtverwaltung bei Koordination und Umsetzung der einzelnen städtebaulichen Projekte unterstützt. Ins Auge gefasst sind unter anderen eine behutsame, barrierefreie Aufwertung des Ortszentrums oder auch die Neugestaltung des Rathausparks.

Mit der Fördermittelzusage fängt die Arbeit im Technischen Dezernat der Stadtverwaltung allerdings erst richtig an: In den kommenden acht Jahren müssen für die unterschiedlichen Teilmaßnahmen jährlich Förderanträge eingereicht werden. Wie schon bei der Gestaltung des IHKO können interessierte Bürgerinnen und Bürger auch wieder aktiv mitmachen, wenn es an die Ausarbeitung der einzelnen Projekte geht. „Die Bürgerbeteiligung ist uns sehr wichtig, denn wir wollen die Ideen und Wünsche aus der Bevölkerung bei der künftigen Entwicklung des Stadtteils aktiv einbeziehen“, sagt der Technische Beigeordnete Andreas Apsel. Nach dem Beschluss durch den Stadtrat im vergangenen Jahr umfasst das Handlungskonzept aktuell rund 20 Einzelmaßnahmen, die sich schwerpunktmäßig auf die „funktionale und gestalterische Aufwertung des Ortskerns“ beziehen.

Mit dem IHKO hatte die Stadt Meerbusch überhaupt erst die Voraussetzung dafür geschaffen, Finanzmittel aus der Städtebauförderung von Bund und Land beantragen zu können. Mit der jetzt eingegangenen Zuschusszusage aus Düsseldorf schließen Stadt und Land NRW zugleich die Vereinbarung, das geplante Konzept gemeinsam umzusetzen. Stand heute soll für acht der insgesamt 20 angedachten Maßnahmen eine finanzielle Unterstützung über die Städtebauförderung beantragt werden.

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