Symbolfoto Polizei NRW
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Mönchengladbach/Viersen. Heute hat das Amtsgericht Mönchengladbach auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach gegen einen 74-jährigen Viersener Haftbefehl wegen Mordes erlassen.

Der 74-Jährige ist dringend tatverdächtig, am 31. Mai 2023 seine 73-jährige Ehefrau in der gemeinsamen Viersener Wohnung ermordet zu haben. Die Mordkommission hat aufgrund ihrer Ermittlungen den dringenden Tatverdacht wegen eines Tötungsdeliktes gegen den Viersener erhärtet. Der Körper des Opfers weist Spuren massiver stumpfer Gewalteinwirkung auf. Nach dem Ergebnis der rechtsmedizinischen Untersuchung (Obduktion) war die Gewalteinwirkung todesursächlich.

Der Beschuldigte macht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und lässt sich anwaltlich vertreten. Heute Vormittag führten Kriminalbeamte der Mordkommission den Beschuldigten beim Amtsgericht Mönchengladbach vor. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ der Haftrichter Haftbefehl wegen Mordes. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen – auch zur noch unklaren Motivlage – dauern an. (ots)

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