Die Essener Kreissynode tagte am 2. und 3. Juni im Gemeindezentrum an der Rüttenscheider Reformationskirche (Foto: Kirchenkreis Essen/Stefan Koppelmann)
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Essen. Um ihre Aufgaben und Angebote zukünftig besser aufeinander abstimmen zu können, werden die 26 Essener Kirchengemeinden regionale Gestaltungsräume bilden und verbindliche Verabredungen für die Zusammenarbeit treffen. Das hat die Kreissynode, das Kirchenparlament der Evangelischen Kirche in Essen, am Wochenende (2./3.6.) auf ihrer 31. ordentlichen Tagung im Gemeindezentrum an der Rüttenscheider Reformationskirche mit großer Mehrheit beschlossen. Weitere Themen waren turnusmäßige Berichte aus den Gemeinden, Maßnahmen zur Prävention vor sexualisierter Gewalt, der neue landeskirchliche Erprobungsraum „Ein Segensbüro für Essen“ und die Citykirchenarbeit an der Marktkirche, die Arbeit des Beirats für Flüchtlinge und Migration, der Internationale Ökumenische Gospelkirchentag 2024 und die geplante Weiterentwicklung des Pfarrstellenrahmenkonzeptes.

Die Kreissynode begann am Freitag mit einem Abendmahlsgottesdienst; die Predigt hielt Pfarrerin Anne-Berit Fastenrath aus der Emmaus-Gemeinde. Vor dem Beginn der Beratungen überbrachte Oberbürgermeister Thomas Kufen die Grüße der Stadt und dankte der Evangelischen Kirche und Diakonie in Essen für ihr Engagement: „Es kommt nicht auf Prozentpunkte, nicht auf die Zahl der Kirchenfenster und der Gemeindeglieder, sondern auf das Herz an.“ Ein zweites Grußwort sprach Pfarrer Abram Barus, VEM-Austauschpfarrer aus Indonesien.

Berichte aus den Kirchengemeinden: „Hoffnungsvolle Leichtigkeit wiegt manches Schwere ein Stück weit auf.“

„Was möchten Sie uns gerne aus Ihrer Gemeinde berichten? Lassen Sie uns daran teilhaben, was Sie in Ihrer Gemeinde beschwingt und zuversichtlich macht“ – lautete diesmal die Vorgabe für die turnusmäßigen Berichte aus den Kirchengemeinden. Skriba Silke Althaus, die im Kirchenkreis Essen als zweite stellvertretende Superintendentin für die Begleitung der 26 Gemeinden zuständig ist, nannte in ihrer Zusammenfassung viele positive Beispiele, die das evangelische Leben und Handeln in Essen bereichern: Die Förderung von Inklusion in der Jugendarbeit. Die wohltuende Feststellung, dass in vielen Gemeinden wieder so viele Besucherinnen und Besucher wie vor Beginn der Corona-Pandemie zu Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen kommen. Die Erfahrung, dass neue seelsorgliche Angebote und Gruppenangebote für Gemeindeglieder aller Altersstufen entstehen. Dass sich junge Menschen für die Mitarbeit im Presbyterium interessieren und in immer mehr Gemeinden die ökumenische Zusammenarbeit gelingt. Dass ein Glaubenskurs gut besucht ist oder eine Zukunftswerkstatt auf ein starkes positives Echo stößt.

Am Ende mag das Resümee von Pfarrer Markus Pein aus der Kirchengemeinde Überruhr hier stellvertretend als Bilanz für viele Gemeindeberichte stehen: „Die hoffnungsvolle Leichtigkeit, die hier entsteht, wiegt manches Schwere zu einem guten Stück auf.“ Das Schwere – auch das wurde in manchen Berichten deutlich benannt – sind die Besorgnis über sinkende Gemeindegliederzahlen, über viele Austritte und schwindende Ressourcen. Über die Überlastung von Presbyterien und Ausschüssen durch den gestiegenen Arbeitsaufwand, durch neue Vorschriften oder Herausforderungen wie die dringend erforderliche energetische Sanierung vieler Gebäude. Welche Strukturen nötig sind, um das Gute zu bewahren – um diese Frage ging es hauptsächlich am zweiten Synodentag. Freitagabend standen zunächst noch vier weitere Berichte auf der Tagesordnung:

Prävention vor sexualisierter Gewalt

Skriba Silke Althaus berichtete zunächst über den aktuellen Stand der Entwicklung von Schutzkonzepten zur Prävention vor sexualisierter Gewalt. Nachdem der Kirchenkreis im vergangenen Jahr sein Rahmenschutzkonzept verabschiedet hat, sind in den Kirchengemeinden ähnliche Bestrebungen und Schulungen angelaufen. Als erste Gemeinden haben Katernberg und Schonnebeck ihr Schutzkonzept erstellt.

Außerdem nannte Silke Althaus Zahlen: Die landeskirchliche Ansprechstelle im Umgang mit Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung ist im Zeitraum von 2018 bis heute bei sieben Fällen beratend einbezogen worden, die den Kirchenkreis Essen betrafen. Bei den Beschuldigten handelte es sich um drei hauptamtliche Mitarbeitende, drei Ehrenamtliche und einen Bewohner einer Behinderteneinrichtung. Mindestens in zweien dieser Fälle wurde Anzeige erstattet. In einem dieser beiden Fälle wurde der Täter rechtskräftig verurteilt. Im anderen Fall ergab ein Glaubwürdigkeitsgutachten, dass die Anschuldigung unbegründet war. Wie sich die anderen fünf Fälle darstellen, lässt sich heute nicht mehr sicher feststellen. Derzeit überprüft die Evangelische Kirche im Rheinland sämtliche vorhanden Personalakten der Pfarrerinnen und Pfarrer im Hinblick auf weitere Verdachtsfälle. Anhaltspunkte für Vorkommnisse, die den Kirchenkreis Essen betreffen könnten, wurden bislang noch nicht mitgeteilt. Gleichwohl ist von einer Dunkelziffer auszugehen. Seit seiner Gründung im vergangenen Jahr wurde dem Interventionsteam des Kirchenkreises Essen ein Fall einer sexualisierten Übergriffigkeit gemeldet. Silke Althaus bat darum, dieses Thema weiterhin sehr ernst zu nehmen und nach Möglichkeit die entsprechenden Schulungen, die vom Kirchenkreis angeboten werden, für die eigene Gemeinde zu buchen.

Citykirchenarbeit

Auf ihrer Tagung im August 2022 hatte die Kreissynode die Errichtung einer kreiskirchlichen Pfarrstelle mit der Funktionsbezeichnung „Citykirchenarbeit“ beschlossen. Diese Stelle konnte mit Wirkung vom 1. April 2023 Pfarrer Jan Vicari übertragen werden, der zuvor bereits im Rahmen seines Probedienstes an der Marktkirche tätig war. Die von ihm – zum Teil gemeinsam mit der katholischen Citykirchenseelsorge „grüßgott“ des Essener Doms – bislang schon durchgeführten Projekte und neu entwickelten Angebote lassen eine überaus ertragreiche und segensbringende Arbeit erwarten.

Ein Segensbüro für Essen

Die Evangelische Kirche im Rheinland fördert das innovative Angebot „Ein Segensbüro für Essen“ fünf Jahre lang als landeskirchlichen Erprobungsraum. Grundlage für die Entwicklung dieses kirchlichen „Start-ups“ ist die Erkenntnis, dass zwar immer weniger Gemeindeglieder die Gottesdienste ihrer Kirchengemeinde besuchen, sich aber trotzdem – insbesondere an den „Schnittstellen des Lebens“ wie Geburt, Lebenspartnerschaft, Verlusterfahrungen – kirchlichen Zuspruch wünschen. Ähnliche Initiativen sind zuletzt in Berlin und Hamburg entstanden und werden auch in anderen Großstädten geplant. Das Essener Segensbüro (Arbeitstitel) wurde mit zwei Pfarrstellen im Umfang von insgesamt 150 Prozent und einer weiteren halben Stelle für Öffentlichkeitsarbeit. Beheimatet ist das Angebot in den Schaufensterbüros im Untergeschoss der Marktkirche. Der Start ist für den 1. August geplant. Die Pfarrerinnen Juliane Gayk und Eva Gabra, die das Segensbüro für Essen leiten werden, stellten Eckpunkte und Grundlagen dieses Erprobungsraumes vor.

Internationaler Ökumenischer Gospelkirchentag 2024

Vom 13. bis 15. September 2024 bringt der 11. Internationale Ökumenische Gospelkirchentag Gospelstars, Gospelchöre mit insgesamt über 5.000 Sängerinnen und Sänger sowie Musikbegeisterte und Kirchengemeinden aus Stadt und Region zusammen. Veranstaltungsorte im gesamten Stadtgebiet, darunter eine „Gospelnacht“ in ca. 30 Kirchen, ein Open-Air-Festival auf fünf Bühnen in der Innenstadt, der „Mass Choir“ in der Grugahalle, mehrere Galakonzerte und ein großer Abschlussgottesdienst ermöglichen Auftritte von über 60 Chören aus Essen, Deutschland und ganz Europa. Rund 50 Workshops von Gospelprofis geben nachhaltige Impulse für den Choralltag. Die ganze Stadt „klingt und swingt“. Der Gospelkirchentag ist ein fröhliches Fest des Glaubens, das noch lange nachwirkt! Superintendentin Marion Greve und Pressereferent Stefan Koppelmann berichteten über die Vorbereitung dieser Großveranstaltung, die von der Stiftung Creative Kirche, Witten, organisiert und vor allem vom Land NRW, von der Stadt Essen, von der Evangelischen Kirche im Rheinland, vom Bistum Essen und vom Kirchenkreis Essen finanziell gefördert wird. Internet: gospelkirchentag.de.

Beirat für Flüchtlinge und Migration

Zu Beginn des zweiten Synodentages beschäftigten sich die Delegierten aus Gemeinden, Diensten und Werken der Evangelischen Kirche in Essen mit der Arbeit des Beirats für Flüchtlinge und Migration. Zwei Themen standen dabei im Fokus: Unter dem Motto „Beim Namen nennen“ setzen der Kirchenkreis Essen und viele Mitveranstalter am 19. und 20. Juni (Weltflüchtlingstag) ihre Arbeit am „Essener Mahnmal der Menschenwürde“ fort. „Wir schreiben und verlesen an beiden Tagen von 12 bis 19 Uhr vor und in der Marktkirche die Namen von Menschen, die auf den Meeren und an den Grenzen Europas verstorben sind“, erklärten Pfarrer i.R. Achim Gerhard-Kemper und Janina Gieseking, Leiterin des evangelischen Studierendenzentrums dieBRÜCKE. Am Dienstagabend um 19 Uhr berichtet Marcus Wernery über die Rettung Geflüchteter durch die „Sea-Watch 3“. Außerdem gibt es Angebote für Schulklassen und ein offenes Forum. Die Veranstalter bitten um tatkräftige Unterstützung. Internet: beimnamennennen.ch/cities/essen.

Zweites Thema war das Angebot von Kirchenasyl. Der Beirat bat die Gemeinden darum, Möglichkeiten der Unterstützung zu prüfen – zum Beispiel, indem eine geeignete Wohnung zur Verfügung gestellt wird, Unterhaltskosten finanziell gefördert werden, Arztbesuche begleitet werden oder bei der Kommunikation mit Behörden geholfen wird. Eine Zusammenarbeit mehrerer Gemeinden sei in diesem Fall sinnvoll. Im Herbst wird ein Treffen für Gemeinden angeboten, die sich für dieses Thema interessieren und vernetzen wollen.

Neue Strukturen für die Zusammenarbeit der Kirchengemeinden

Anschließend beriet die Synode über die Frage, welche Strukturen nötig sind, um trotz gestiegener Anforderungen an Leitung und Organisation, neuen Vorschriften und der Herausforderung durch Klimaschutzmaßnahmen (energetische Sanierung, Gebäudebedarfsplanung), bei gleichzeitig sinkenden Mitgliederzahlen und finanziellen Ressourcen, eine attraktive und einladende Kirche bleiben zu können. „Seit der Entwicklung unserer neuen Konzeption haben wir schon Vieles geschafft“, führte Superintendentin Marion Greve in das Thema ein. „Auf gemeindlicher und gemeindeübergreifender Ebene haben wir uns auf geringere finanzielle Möglichkeiten eingestellt, Einsparprozesse angestoßen oder bereits abgeschlossen. Gemeinden haben sich für eine Fusion entschieden oder sind Kooperationen eingegangen.“ Aus dem Konzeptionsprozess seien zwanzig Innovationsprojekte und drei landeskirchliche Erprobungsräume hervorgegangen. „Wir sind zurecht stolz auf viele lebendige Orte und Arbeitsfelder. Zugleich schmerzen uns die negative Entwicklung der Mitgliedszahlen und die deutliche Überlastung der Presbyterien. Wir erleben: Über die vollzogenen Maßnahmen hinaus können wir innerhalb der bestehenden Strukturen nicht weiter kürzen – hier sind wir an einer absoluten Belastungsgrenze angelangt. Um uns herum verändert sich die Welt, verändern sich die Bedürfnisse und Gewohnheiten der Menschen so schnell, dass unsere bisherigen Entscheidungen nicht ausreichen.“

Durch das Hinterherlaufen aber wachse wiederum die Gefahr, zunehmend „selbst auszubrennen“ – ein Teufelskreis. Denn mit Blick auf die nächste Generation sei die Gemeinschaft von Gemeinden, Diensten und Einrichtungen nicht zuletzt dafür verantwortlich, die kirchlichen Strukturen zukunftsfähig zu gestalten. Dazu gehöre die Erkenntnis, dass es manche Arbeitsfelder und Angebote bald nicht mehr in jeder Gemeinde geben könne – eine Chance hätten diese Schwerpunkte kirchlicher Arbeit letztendlich nur, wenn die Perspektive über die Grenzen der Gemeinden hinaus zielgerichtet auf regionale Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten gelenkt werde.

Um die erforderliche Zusammenarbeit zu erreichen und verbindlich zu verabreden, schlug der Kreissynodalvorstand der Kreissynode vor, die Bildung regionaler „Gestaltungsräume“ zu beschließen, in die die jeweiligen Kirchengemeinden ein bis drei Mitglieder entsenden, darunter maximal eine Pfarrperson. Nach intensiver Debatte fasste die Kreissynode mit großer Mehrheit den folgenden Beschluss:

„Im Kirchenkreis Essen werden zur Förderung der Zusammenarbeit Gestaltungsräume gebildet. Jede Kirchengemeinde wird einem Gestaltungsraum zugeordnet. Der Kreissynodalvorstand verantwortet und koordiniert die Rahmenbedingungen für die Arbeit in den Gestaltungsräumen. Die derzeitige Zuordnung der Kirchengemeinden wird zur Kenntnis genommen. Änderungsvorschläge zur vorgelegten Zuordnung werden dem Kreissynodalvorstand zur Entscheidung zugeleitet. Über die Grenzen der Gestaltungsräume hinausgehende und andere, zum Beispiel ökumenische Kooperationen, sind ausdrücklich gewünscht.“

Der Kirchenkreis Essen wird für jeden Gestaltungsraum einen externen Moderator bzw. eine externe Moderatorin benennen. Außerdem werden jedem Gestaltungsraum ein Mitglied aus einem Gemeindeübergreifenden Dienst und eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter aus der Gemeindesachbearbeitung in beratender und begleitender Funktion zugeordnet.

Weiterentwicklung des Pfarrstellenrahmenkonzeptes

Zum Abschluss diskutierten die Synodalen darüber, wie das derzeit geltende Pfarrstellenrahmenkonzept des Kirchenkreises Essen auf der kommenden Herbstsynode an die aktuelle Situation und künftige Herausforderungen angepasst werden kann. Festgestellt wurde, dass im Jahr 2030 – aufgrund der prognostizierten Entwicklung der Gemeindegliederzahlen und der Anzahl der ausscheidenden Pfarrerinnen und Pfarrer – bei einem Schlüssel von 3.000 Gemeindegliedern je Pfarrstelle in 15 Kirchengemeinden nur noch Einzelpfarrstellen besetzt werden können. Weil die Organisation von Vertretungsdiensten im Urlaub, erst recht bei längerfristigen Vakanzen zunehmend schwierig wird und die Inhaberinnen und Inhaber von Einzelpfarrstellen zum Teil vor noch größeren Herausforderungen stehen als es in Gemeinden mit mehreren Pfarrstellen der Fall ist – vor allem deshalb, weil alle pastoralen, seelsorglichen und verwaltungsmäßigen Angelegenheiten in alleiniger Verantwortung wahrgenommen werden müssen – wird der Kreissynodalvorstand der Kreissynode im Herbst vorschlagen, zukünftig keine Einzelpfarrstellen mehr zu besetzen. Davon soll nur abgewichen werden können, sofern bereits entschieden ist, dass diese Kirchengemeinde innerhalb einer noch zu bestimmenden Frist mit einer anderen Kirchengemeinde fusioniert oder eine Gesamtkirchengemeinde bildet. Entstehende Pfarrstellenüberhänge sollen zukünftig zunächst dem jeweiligen Gestaltungsraum zur Verfügung stehen, dem die betreffende Kirchengemeinde angehört. Erst, wenn der Gestaltungsraum insgesamt einen Pfarrstellenüberhang aufweist, soll dieser mit Sonder- bzw. kreiskirchlichen Aufgaben betraut werden können. Die Überlegungen zur Vorbereitung einer Novellierung des Pfarrstellenrahmenkonzeptes wurden von der Kreissynode mit großer Mehrheit – bei zwei Gegenstimmen – zustimmend zur Kenntnis genommen.

Abschluss mit Segenswort

Nach dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ – hier berichteten Pfarrerin Ursula Thomé und Paul Maurer über die Arbeit und die Veranstaltungen der Vereinten Evangelischen Mission (VEM) – klang die Versammlung gegen 13.30 Uhr mit einem Segenswort von Superintendentin Marion Greve aus.

Stichwort: Kreissynode

Die Kreissynode ist das Kirchenparlament des Kirchenkreises. Sie ist für Grundsatzentscheidungen über die Zielsetzung, Planung und Durchführung der Arbeit im Kirchenkreis zuständig, verabschiedet die Haushaltspläne für den Kirchenkreis, kann Arbeitsbereiche aufheben und einrichten und trägt formell die Gesamtverantwortung. Die Essener Kreissynode besteht aus 157 gewählten oder berufenen Delegierten, die aus den 26 Kirchengemeinden sowie den Gemeindeübergreifenden Diensten, Referaten und Einrichtungen des Kirchenkreises entsendet werden und zweimal im Jahr zu ordentlichen Tagungen zusammenkommen. Zwischen den beiden Tagungen wird der Kirchenkreis durch einen Kreissynodalvorstand geleitet, dessen Mitglieder alle vier Jahre jeweils zur Hälfte durch die Kreissynode gewählt werden. Den Vorsitz von Kreissynode und Kreissynodalvorstand hat die Superintendentin des Kirchenkreises Essen, Marion Greve, inne.

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