Lars Gumbel (Foto: FDP)

Niederkrüchten. Die FDP Niederkrüchten spricht sich entschieden gegen die Einführung der sogenannten Grundsteuer C aus.

​Die Steuer, die es Kommunen erlaubt, einen höheren Hebesatz für unbebaute, baureife Grundstücke zu erheben, soll die Schaffung von Wohnraum fördern. Nach Ansicht der FDP Niederkrüchten verfehlt die Grundsteuer C jedoch ihr Ziel und bringt erhebliche Nachteile mit sich – von unnötiger Bürokratie bis hin zu unzumutbarem Druck auf Grundstückseigentümer. Im Haupt- und Finanzausschuss am 29. Oktober 2024 wurde die ablehnende Position der FDP von der Mehrheit der Fraktionen unterstützt.

„Unsere Gemeinde braucht Lösungen, die langfristig tragen und sich an den realen Bedürfnissen der Menschen orientieren,“ betont Lars Gumbel, Fraktionsvorsitzender der FDP Niederkrüchten. „Die Grundsteuer C hingegen setzt auf kurzfristige Effekte und greift stark in das Eigentumsrecht ein.“

Gründe gegen die Einführung der Grundsteuer C

1. Unverhältnismäßiger Druck auf Eigentümer

Die FDP Niederkrüchten kritisiert, dass die Grundsteuer C Grundstückseigentümer wirtschaftlich unter Druck setzen könnte, unbebaute Grundstücke entweder zu bebauen oder zu verkaufen, auch wenn persönliche oder wirtschaftliche Gründe dagegensprechen. Solche Situationen führen zu unüberlegten Bauprojekten oder voreiligen Verkäufen, die weder im Interesse der Eigentümer noch der Gemeinde liegen.

2. Bürokratische Belastung und Kosten

Die Einführung der Grundsteuer C bedeutet erheblichen Verwaltungsaufwand: Die Gemeindeverwaltung müsste baureife Grundstücke regelmäßig erfassen und überwachen, was zusätzliche Ressourcen und Kosten verursacht. „Die Gemeinde sollte ihre Kapazitäten auf sinnvolle Projekte konzentrieren, statt eine komplizierte Steuer durchzusetzen, deren Effekte fragwürdig sind,“ so Gumbel.

3. Ungerechtigkeit durch fehlende Berücksichtigung objektiver Hindernisse

Die FDP Niederkrüchten bemängelt die fehlende Flexibilität der Grundsteuer C. Die Steuer würde alle Grundstückseigentümer betreffen, unabhängig davon, ob Hindernisse wie Umweltauflagen oder wirtschaftliche Unsicherheiten eine Bebauung erschweren oder unmöglich machen. Diese Faktoren sind oft außerhalb der Kontrolle der Eigentümer, was die Steuer unverhältnismäßig macht.

4. Rechtliche Unsicherheiten und Risiko für Streitigkeiten

Die Umsetzung der Grundsteuer C könnte zu erheblichen rechtlichen Unsicherheiten führen. Die genaue Definition „baureifer Grundstücke“ und deren Einstufung bergen potenziell großes Konfliktpotenzial. Die FDP sieht hier das Risiko kostspieliger Rechtsstreitigkeiten, die Zeit und Ressourcen binden würden.

5. Verstoß gegen das Prinzip des Eigentumsschutzes

Die FDP Niederkrüchten steht für die Wahrung individueller Eigentumsrechte. „Die Einführung der Grundsteuer C wäre ein Eingriff in die Freiheit der Eigentümer, über ihr Eigentum eigenverantwortlich zu entscheiden. Für uns steht der Schutz des privaten Eigentums im Vordergrund,“ erklärt Gumbel.

Die FDP verweist zudem auf die historische Erfahrung: Bereits in den Jahren 1961 bis 1962 wurde in Deutschland eine Grundsteuer C erhoben, die jedoch nach kurzer Zeit abgeschafft wurde, da sie die erhoffte Wirkung nicht erfüllte.

Ausblick und künftige Maßnahmen

Im Haupt- und Finanzausschuss wurde die Einführung der Grundsteuer C von der Mehrheit der Fraktionen abgelehnt, und die FDP wird ihre ablehnende Haltung auch in der kommenden Ratssitzung am 12. November 2024 vertreten. „Wir setzen uns für alternative, kooperative Lösungen ein, die Bauland im Einklang mit den Bedürfnissen unserer Gemeinde mobilisieren, ohne Eigentümer unnötig unter Druck zu setzen,“ bekräftigt Gumbel. Die FDP Niederkrüchten plädiert für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Politik, die Wohnraum schafft, ohne die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger einzuschränken.

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