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Moers/Neukirchen-Vluyn/Kleve/Karlsruhe. Hinsichtlich des am 12.09.2022 erschossenen, dann zerstückelten und vergrabenen „Schneiders von Moers“ hatte das Schwurgericht des Land-gerichts Kleve durch Urteil vom 16.10.2023 den Freund des Opfers und sodann durch Urteil vom 04.03.2024 die als Mittäterin beteiligte geschiedene Ehefrau des Opfers jeweils wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Der Bundesgerichtshof hat nunmehr durch Beschluss vom 18.12.2024 auch die Revision der Ehefrau als unbegründet verworfen.

Nach den vom Landgericht Kleve getroffenen Feststellungen hatten die beiden Angeklagten gemeinsam beschlossen, das in Moers als Schnei-der tätige spätere Tatopfer zu töten, um so u.a. an dessen Bargeld und Gold, das er in seiner Wohnung versteckt hatte, zu gelangen. Nachdem der Freund aus Neukirchen-Vluyn das spätere Tatopfer am 12.09.2022 vom Flughafen abgeholt hatte, fuhren beide gemeinsam in dessen Wohnung in Moers. Während eines Frühstücks zwang der Freund unvermittelt den arglosen Geschädigten durch Drohung mit einer Schusswaffe, das Versteck zu verraten, in dem dieser 18.000 € und Goldschmuck verwahrte. Nachdem der Schneider das Versteck preisgegeben hatte, versuchte er zu fliehen. Daraufhin gab der Freund von hinten zwei Schüsse auf ihn ab, um ihn zu töten. Der zweite Schuss traf im Nacken und führte zum Tod. Unter Mitwirkung der 49 Jahre alten und in Moers wohnenden Ehefrau und mit Hilfe weiterer Personen zerstückelte der Freund am Tatort die Leiche. Anschließend verpackte er sie in mehrere Plastiktüten und transportierte sie in einen Wald in Moers, wo sie vergraben wurde. Erst am 24.11.2022 fand die Polizei die Leiche.

Nunmehr sind beide Verurteilungen rechtskräftig.

BGH, Beschluss vom 11.09.2024 – 3 StR 109/24
BGH, Beschluss vom 18.12.2024 – 3 StR 416/24

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